Zeitrente – Lexikon

Rente und Altersvorsorge: Erklärungen zu Fachbegriffen im Ihre Vorsorge-Lexikon

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Zeitrente

Auf einen bestimmten Zeitraum befristete Rente, im Gegensatz zur unbefristeten Leibrente oder Lebensrente.

Vor allem Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel nur als befristete Zeitrenten gezahlt. Eine wiederholte Zahlung der Zeitrente ist möglich. Voraussetzung für eine unbefristete Zahlung von Erwerbsminderungsrente ist, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.

Das Gleiche gilt auch für "großen" Witwen-/Witwerrenten, die nur wegen der Erwerbsminderung der Witwe/des Witwers gezahlt werden.

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Befristung von Renten

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