Zinsen sind steuerpflichtig. Seit Einführung der Abgeltungsteuer müssen Kreditinstitute 25 Prozent der Zinsen an das Finanzamt abführen. Dies kann vermieden werden, wenn die Zinseinkünfte bei Ledigen unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und bei Verheirateten unter 2.000 Euro liegen und der Steuerpflichtige seinem Geldinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt.
Sparerfreibetrag
Freistellungsauftrag
Steuern auf Kapitaleinkünfte
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