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Angehörige sollen bei Pflegekosten entlastet werden

Hunderttausenden reichen Rente und Pflegeversicherung nicht. Oft müssen die Kinder das Heim mitbezahlen. Damit soll nun Schluss sein.

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Pflegefachkraft sitzt am Bett einer Seniorin im Pflegeheim und hält ihre Hand. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Pflege von Eltern soll nicht arm machen – so heißt es von der Bundesregierung anlässlich ihres neuen Gesetzentwurfs zur Entlastung von Angehörigen. Vorgelegt hat ihn Sozialminister Hubertus Heil (SPD), das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht. Ein Überblick über die Lage heute und die Pläne:

Wie sollen Kinder von Pflegebedürftigen entlastet werden?

Wenn Vater oder Mutter ins Heim kommt, Rente, die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Vermögen aber nicht reichen, dann springt die Sozialhilfe mit der „Hilfe zur Pflege“ ein. Doch oft bittet das Sozialamt dann die Kinder zur Kasse, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Das soll künftig meist entfallen: Wer weniger als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdient, soll verschont werden.

Was müssen Angehörige bisher bezahlen?

Das ist sehr unterschiedlich. Oft scheuen die Ämter überhaupt vor solchen Forderungen zurück, weil aufwendige Verfahren und Einkommensprüfungen nötig werden. Grundsätzlich steht den Betroffenen ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro zu. Vom darüberliegenden Einkommen muss in der Regel die Hälfte zum Unterhalt eingesetzt werden – bei 3.000 Euro Einkommen zum Beispiel 600 Euro.

Warum sind die Rückforderungen für Angehörige oft belastend?

Oft dauert es jahrelang von der Ankündigung einer Prüfung bis zum Bescheid. Dann kann es auch zu hohen Rückforderungen kommen. Zudem ist es oft das erste Mal, dass die Kinder der Pflegebedürftigen überhaupt mit dem Sozialamt zu tun bekommen und ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssen.

Für wie viele Menschen entfällt die Beteiligung nun?

Das ist schwer zu sagen, denn es gibt keine aktuelle aussagekräftige Statistik. Im Gesetzentwurf ist von rund 55.000 Menschen die Rede. Betroffen sind ausschließlich die jeweiligen Töchter und Söhne der Pflegebedürftigen, ausschlaggebend ist das eigene Einkommen. Das Einkommen etwa von Ehepartnern spielt keine Rolle.

Wie hoch sind die Eigenanteile für ein Heim heute?

Sie reichen von 1.200 Euro pro Heimplatz in Sachsen-Anhalt über 1.800 Euro in Berlin, Bremen und Hessen, die im Bundesdurchschnitt liegen, bis 2.100 Euro in Baden-Württemberg und 2.300 Euro in Nordrhein-Westfalen. Enthalten sind Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen.

Wie viele Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfe angewiesen?

Rund 300.000. Hilfe zur Pflege erhielten am 31. Dezember 2017 287.000 Menschen, davon 233.000 in Heimen. Die Zahl der Antragsteller innerhalb eines Jahres liegt deutlich höher. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisiert deshalb, der eigentliche Skandal sei, dass hunderttausende Pflegebedürftige überhaupt aufs Sozialamt angewiesen seien. „Geschützt werden soll nun lediglich der verschwindend kleine Teil an Angehörigen, die einen Teil der Kosten erstatten müssen.“ Wegen des schon geltenden Selbstbehalts seien dies eher Besserverdienende.

Wer soll durch das Gesetz noch entlastet werden?

Unterhaltspflichtige Eltern volljähriger behinderter Kinder, wenn diese Eingliederungshilfe beziehen. Der bisherige Anteil von monatlich 34,44 Euro, den Eltern zu leisten haben, soll komplett gestrichen werden. Bei Hilfe zum Lebensunterhalt beträgt der entfallende Betrag 26,49 Euro im Monat. Eltern erwachsener behinderter Kinder in Internaten werden nicht mehr zu deren Lebensunterhalt herangezogen. Zudem soll die Ausbildung von Menschen mit Behinderung besser gefördert werden. Rund 220.000 Menschen sollen durch diese Regelungen profitieren, auch wenn die Summen hier unterm Strich kleiner sind.

Weitere Informationen

www.bmas.de
Gesetzentwurf (PDF)

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