Sindelfingen (dpa/tmn). Wenn es mit einer bestimmten Fachkraft im Pflegeheim nicht gut läuft, haben Angehörige oft den Wunsch, das rückzumelden. Schließlich soll sich etwas an der Situation verbessern.
Von einer anonymen Beschwerde beim Pflegedienstleister oder dem Pflegeheim rät Stefan Werner, Vizepräsident des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, allerdings ab: „Wenn ich eine konkrete Situation lösen will, fahre ich mit Anonymität nicht gut.“
Für Beschwerden gibt es einen Ansprechpartner
Den Pfleger oder die Pflegerin direkt anzusprechen – das ist oft gar nicht so einfach. Aber es gibt eine andere Möglichkeit: „In jedem Pflegedienst gibt es Ansprechpartner dafür“, sagt Stefan Werner. Betroffene können sich zum Beispiel an die Pflegedienstleitung oder das Rückmelde- oder Beschwerdemanagement wenden.
Eine Lösung kann dann etwa sein, dass bestimmte Fachkräfte die pflegebedürftige Person nicht mehr betreuen. „Das vertragliche Verhältnis, das man hat, besteht zur Organisation, nicht zu einer bestimmten Person“, erklärt Werner.