Ihre-Vorsorge Logo

Studie: Qualität von Pflegeheimen oft nicht transparent

Wie gut schneidet welches Pflegeheim in Tests ab? Viele Bundesländer halten Prüfergebnisse unter Verschluss, kritisiert die Bertelsmann Stiftung.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Seniorinnen im Pflegeheim spielen Karten, weibliche Pflegekraft schenkt ihnen Mineralwasser ein.

© Nicht definiert

Gütersloh (dpa). Die Mehrheit der Bundesländer stellt den Verbrauchern einer Untersuchung zufolge keine Informationen über die Qualität von Pflegeheimen bereit. Wichtige Angaben wie zum Personaleinsatz seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber in den meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann Stiftung bei Vorlage der „Weißen Liste“ am Donnerstag. Menschen, die auf der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit Informationen zu wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten.

In zehn Ländern werden Daten, die sich aus Prüfungen der landesrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben, demnach gar nicht veröffentlicht. Verbraucher erfahren somit nichts darüber, ob in einem Heim Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, wie die Stiftung rügte. Ebenso wenig lasse sich nachvollziehen, welche Einrichtungen besonders gut aufgestellt seien.

Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, so dass sie allgemein verfügbar seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse nach Angaben der Stiftung zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings seien die Daten derzeit nur in den Einrichtungen direkt einsehbar, also lediglich eingeschränkt zugänglich.

Mangelnde Transparenz und fehlende Gesetze

Der Mangel an Transparenz entstehe entweder, weil es eine landesrechtliche Regelung mit Veröffentlichungspflicht nicht gebe oder aber weil vorhandene Gesetze nicht umgesetzt würden. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Publikation der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgesehen. Und die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzten bestehende Gesetze aus unterschiedlichen Gründen nicht um, was „besonders gravierend“ sei, hieß es in Gütersloh.

Die Auswahl eines Pflegeheims bedeute eine Lebensentscheidung, die Betroffenen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, betonte Stiftungsvorstand Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. „Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.“

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die meisten Pflegebedürftigen werden daheim betreut. Immer mehr pflegende Angehörige könnten künftig laut einer Prognose dem Arbeitsmarkt verloren gehen – vor allem Frauen.

Time
4 Minuten

Privatversicherte bekommen in der Regel schneller Termine beim Facharzt als gesetzlich Versicherte. Die Forderungen nach einer Gleichbehandlung werden stärker. Doch der Reformweg bleibt umstritten.

Time
4 Minuten

Ein Sturz oder ein Überforderungsmoment zu viel: Das sind typische Vorgeschichten, wenn Familien sich auf die Suche nach einem Pflegeheimplatz für einen Angehörigen machen. Worauf kommt es an?

Time
3 Minuten

Ein Rahmenvertrag kann für Freelancer das Risiko der Scheinselbstständigkeit erhöhen. Und das hat unter Umständen Folgen für beide Seiten.

Time
2 Minuten

Die deutsche Wirtschaft erlebt laut einer Ifo-Studie einen „verschärften Strukturwandel“. In der Industrie gehen viele Stellen verloren. Ein Befund alarmiert die Wirtschaftsforscher besonders.

Time
3 Minuten

Was passiert, wenn Millionen Babyboomer ihre Wohnungen oder Häuser verkaufen, vererben oder schlicht sterben? Löst das den Wohnungsmangel in Deutschland? Eine neue Studie zeigt Fakten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026