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Studie: Qualität von Pflegeheimen oft nicht transparent

Wie gut schneidet welches Pflegeheim in Tests ab? Viele Bundesländer halten Prüfergebnisse unter Verschluss, kritisiert die Bertelsmann Stiftung.

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Seniorinnen im Pflegeheim spielen Karten, weibliche Pflegekraft schenkt ihnen Mineralwasser ein.

© Nicht definiert

Gütersloh (dpa). Die Mehrheit der Bundesländer stellt den Verbrauchern einer Untersuchung zufolge keine Informationen über die Qualität von Pflegeheimen bereit. Wichtige Angaben wie zum Personaleinsatz seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber in den meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann Stiftung bei Vorlage der „Weißen Liste“ am Donnerstag. Menschen, die auf der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit Informationen zu wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten.

In zehn Ländern werden Daten, die sich aus Prüfungen der landesrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben, demnach gar nicht veröffentlicht. Verbraucher erfahren somit nichts darüber, ob in einem Heim Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, wie die Stiftung rügte. Ebenso wenig lasse sich nachvollziehen, welche Einrichtungen besonders gut aufgestellt seien.

Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, so dass sie allgemein verfügbar seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse nach Angaben der Stiftung zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings seien die Daten derzeit nur in den Einrichtungen direkt einsehbar, also lediglich eingeschränkt zugänglich.

Mangelnde Transparenz und fehlende Gesetze

Der Mangel an Transparenz entstehe entweder, weil es eine landesrechtliche Regelung mit Veröffentlichungspflicht nicht gebe oder aber weil vorhandene Gesetze nicht umgesetzt würden. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Publikation der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgesehen. Und die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzten bestehende Gesetze aus unterschiedlichen Gründen nicht um, was „besonders gravierend“ sei, hieß es in Gütersloh.

Die Auswahl eines Pflegeheims bedeute eine Lebensentscheidung, die Betroffenen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, betonte Stiftungsvorstand Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. „Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.“

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