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Arbeitgeber kann 49-Euro-Ticket steuerfrei erstatten

Wer von seinem Arbeitgeber die Kosten für das 49-Euro-Ticket erstattet bekommt, muss dieses Geld nicht versteuern.

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S-Bahnhof München, Donnersberger Brücke. Bild: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

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Berlin (dpa/tmn). Flexibel unterwegs mit dem Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland: Das bietet das 49-Euro-Ticket. Manche Beschäftigte müssen das Ticket noch nicht einmal selbst bezahlen. Denn es gibt Arbeitgeber, die das Ticket bezuschussen oder sogar komplett bezahlen. Und das sogar steuerfrei, sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Das 49-Euro-Ticket falle unter dieselbe Regelung wie das steuerbegünstigte Jobticket, so Nöll. Arbeitnehmer müssen das Extra zum Gehalt daher nicht versteuern. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bisher kein Jobticket gestellt hat und anlässlich des neuen Angebots erstmals von der Möglichkeit Gebrauch macht.

Anpassungen bei überschüssigen Beträgen nötig

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten bislang das Jobticket bezuschusst oder komplett bezahlt haben, müssten jetzt aber aufpassen und womöglich Änderungen vornehmen. Denn in vielen Fällen ist das 49-Euro-Ticket jetzt günstiger als das vorherige Jobticket.

Erstattete der Arbeitgeber also mehr als 49 Euro und nutzt der Arbeitnehmer nun das 49-Euro-Ticket, muss die Höhe des Erstattungs- oder Zuschussbetrages auf 49 Euro reduziert werden. Andernfalls ist die Differenz laut Nöll als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers zu bewerten, für das der Arbeitgeber Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen hat.

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