Ihre-Vorsorge Logo

Arbeitgeber muss schwache Leistung Mitarbeitender beweisen

Wer ein Unternehmen verlässt, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Was aber, wenn das schlechter ausfällt als erwartet?

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Arbeitgeber muss schwache Leistung Mitarbeitender beweisen

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). Bescheinigt ein Arbeitgeber Mitarbeitenden eine unterdurchschnittliche Leistung, muss er das darlegen und notfalls beweisen können. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 4 Sa 12/23) weist das Fachportal „Haufe.de“ hin.

Im konkreten Fall wollte ein Mann ein Arbeitszeugnis berichtigt haben. Er hatte nach mehr als fünf Jahren den Job gekündigt und im Zeugnis störten ihn bestimmte Formulierungen, die auf schlechte Leistung schließen ließen. Der Arbeitgeber bestand dagegen auf dem Wahrheitsgehalt dieser Beurteilung.

Muss der Arbeitnehmer seine guten Leistungen beweisen?

Das Gericht entschied, dass nicht der Arbeitnehmer seine guten Leistungen beweisen, sondern der Arbeitgeber die bescheinigte unterdurchschnittliche Leistung belegen müsse. Das hatte er im Prozessverlauf nicht ausreichend getan, sodass der Mann einen Anspruch auf die von ihm gewünschte inhaltliche Berichtigung des Arbeitszeugnisses hatte.

Gleichzeitig hatte er verlangt, dass das neue Zeugnis komplett auf Firmenpapier ausgedruckt werden solle anstatt nur die erste Seite. Hier entschied das Gericht aber zugunsten des Arbeitgebers: Da dieser nachweislich in seiner Korrespondenz mit Dritten immer nur die erste Seite auf Firmenpapier drucke, gelte das auch in diesem Fall.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Time
3 Minuten

Arbeitgeber müssen den Mutterschutz schwangerer Mitarbeiterinnen sicherstellen. Doch was heißt das in der Praxis – und wann ist ein Beschäftigungsverbot sinnvoll?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026