Ihre-Vorsorge Logo

Arbeitnehmer sollen besser vor Überwachung geschützt werden

Bislang sind Beschäftigte praktisch nur auf Toiletten und Umkleiden sicher vor Kameras. Die Bundesregierung will das ändern.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

HanderwerkerInnen spielen Tischfußball in der Pause. Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten soll in Zukunft stärker gesetzlich reglementiert werden. Das geht aus einer Liste mit Vorschlägen für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz hervor, der bis zum Herbst vorliegen soll.

In dem vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium erarbeiteten Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die nach geltendem Recht in Ausnahmefällen möglichen verdeckten Überwachungsmaßnahmen eines Arbeitgebers sollten künftig nur noch dann erlaubt sein, „wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären“.

Für die offene Videoüberwachung sowie für die Ortung von Beschäftigten sollen Bedingungen vorgegeben werden, die sicherstellen, dass es für die Beschäftigten auch Orte und Zeiten gibt, wo sie nicht vom Arbeitgeber beobachtet werden. Aktuell gilt das grundsätzliche Überwachungsverbot lediglich für Räume wie Toiletten und Umkleiden.

Zwar bedarf die Kameraüberwachung in der Regel des Einverständnisses der Mitarbeiter. Allerdings fällt es Beschäftigten, vor allem wenn sie in der Bewerbungsphase oder neu in einem Unternehmen sind, oft schwer, den Wunsch des Arbeitgebers nach Überwachung oder der Verarbeitung von Daten abzulehnen. Das kann etwa auch die Einwilligung zur Nutzung von Fotos für das Intranet oder die Website der Firma betreffen. Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser überlegen daher, die Anforderungen an die Freiwilligkeit der Einwilligung konkreter zu fassen als bisher.

Zu den Vorschlägen soll es dem Vernehmen nach noch in diesem Monat Gespräche mit Verbänden, Betriebsräten und anderen relevanten Akteuren geben. Die Grünen hatten bereits 2011 – damals in der Opposition – einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen“ vorgelegt.

Genauer geregelt werden soll wohl außerdem, welche Fragen im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt sind und welche Tests im Auswahlverfahren durchgeführt werden dürfen. Völlig offen lässt die Ideensammlung der zwei SPD-Minister dagegen noch, ob es zusätzliche Regelungen zum Schutz privater Daten bei der dienstlichen Nutzung privater Handys und Laptops geben soll. Ob es hierzu noch weiterer Maßgaben bedarf, soll dem Papier zufolge erst noch geprüft werden.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wenn Beschäftigte im Job fehlen, um kranke Kinder zu betreuen, können sie einen Ausgleich für Verdienstausfälle erhalten. Die Verlängerung der Zeitspanne für den Anspruch soll aber auslaufen.

Time
2 Minuten

Sind die formellen Voraussetzungen für Teilzeitarbeit erfüllt, darf ein Arbeitgeber das Gesuch nicht einfach so ablehnen. Auch nicht, wenn angeblich kein Ersatz aufzutreiben ist.

Time
4 Minuten

"Sei einfach du selbst" - ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Time
2 Minuten

Bei den Ausbildungsplätzen in Deutschland sieht es noch recht gut aus. Danach aber gelingt es jungen Leute oft nicht, eine Stelle zu finden. Weniger Branchen bieten Chancen.

Time
2 Minuten

Der Geburtenrückgang macht sich an den Schulen früher bemerkbar als noch vor einem Jahr prognostiziert. Die Schülerzahl sinkt nach Daten der Bildungsministerien bereits ab 2029.

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026