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Ausstand: So gelingt der Abschied aus dem Job

Ein Jobwechsel bringt den Abschied aus der alten Firma mit sich – und den sollte man möglichst harmonisch gestalten.

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Frau und Mann in Businesskleidung schütteln sich die Hände im Büro. Bild: IMAGO / Panthermedia / auremar

© Nicht definiert

München (dpa/tmn). Der alte Job ist gekündigt, der neue Vertrag unterschrieben – genau die richtige Gelegenheit, um in einer Rundmail gehörig über Firma und Vorgesetzte herzuziehen? „Lieber nicht“, sagt Michael Felser, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Brühl bei Köln. In so einem Fall könne die fristlose Kündigung folgen. „Besser ist, man verhält sich vernünftig – wer weiß, wann man sich wieder begegnet.“

Auch im Problemfall den Anstand wahren

Doch wie verabschiedet man sich von Kollegen und Vorgesetzten auf gelungene Art und Weise? „Das kommt darauf an, ob man freiwillig geht oder nicht“, sagt Alexandra Gilde von der Firma stg – die Mitarbeiterberater, die betriebliche Sozialberatung und Newplacement anbietet. „Wer vom Werksschutz vom Unternehmensgelände geführt wird, entwickelt sicher einen Groll und will sich nicht mehr mit einem klassischen Ausstand verabschieden.“ In aller Regel ist man dann auch freigestellt und kann maximal noch seine persönlichen Sachen aus dem Büro holen.

Trotzdem sollte man versuchen, mit der Situation abzuschließen. „Sonst verfolgt einen das innerlich weiter.“ Das gilt auch, wenn Mitarbeiter eines Unternehmens wegen eines Stellenabbaus gehen müssen. „Man muss den Mut aufbringen, sich mit der Situation auseinanderzusetzen“, so Gilde. Das gelte in fast allen Fällen, in denen die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers kommt. Egal, ob es einen Aufhebungsvertrag gibt oder ein Anwalt eingeschaltet wird.



Nicht einfach wortlos verschwinden

Wichtig ist, sich bewusstzumachen, dass nur eine Funktion beendet wird. „Davon muss man die emotionale Ebene und die persönliche Komponente trennen“, empfiehlt Gilde. Das heißt, dass der Job zwar Vergangenheit sei, Bekanntschaften aber nicht unbedingt enden müssen. Es sei immer klug, die Beziehungen zu halten und Netzwerke weiter zu pflegen, rät auch die Personalberaterin und Autorin Doris Brenner.

Wenn es die Möglichkeit gibt, sollte man nicht einfach verschwinden und wortlos gehen. „Man nimmt sich damit selbst die Chance des Abschieds.“

Zum Abschied eine nette Geste

Einen Ausstand mit Kuchen sollte es geben und, wenn es in die Firmenkultur passt, auch eine kleine Abschiedsgeste. „Ein Piccolo mit einem selbst gemachten Etikett zum Beispiel, auf dem ein Dank für die gute Zusammenarbeit und die persönlichen Kontaktdaten stehen – mit dem Hinweis, dass man gerne im Kontakt bleiben möchte“, schlägt Brenner etwa vor. Das gilt natürlich auch, wenn ein Arbeitnehmer selbst kündigt.

Der Ausstand ist kein Anlass zum Nachtreten

Keinen Platz hat an dieser Stelle das Nachtreten gegen den Vorgesetzten oder die Firma: „Der Ausstand ist nicht die Gelegenheit, um Frust abzulassen oder dem Chef vor versammelter Mannschaft all das zu sagen, was man sich vorher nicht getraut hat“, sagt Brenner. Kleine Anekdoten seien in Ordnung – wenn sie zum Lächeln animieren. „Bitterkeit oder Ärger dürfen sie hingegen nicht verursachen.“

Und wenn die Kollegen oder Vorgesetzten zu sticheln beginnen? „Ruhig bleiben“, raten die Experten. Das Sticheln sei ein Zeichen von Betroffenheit, Enttäuschung, manchmal auch Neid. „Viele Kollegen bewundern den Gehenden, dass er den Mut hat, diesen Schritt zu tun, sie selbst jedoch nicht“, so Brenner.

Also gilt: Freundlich sein und auf das Abenteuer der neuen Stelle verweisen. „Auch hier sollte man sich im Vorfeld schon überlegen, welche Informationen man preisgeben will und darf“, sagt Gilde.

Was man arbeitsrechtlich darf

Arbeitsrechtlich hat man jede Menge Freiheiten, sagt Anwalt Felser: „Man darf sowohl über die Gründe für den Jobwechsel sprechen als auch über das alte und das neue Gehalt.“ Kollegen abwerben darf dagegen niemand. „Das ist erst nach dem letzten Arbeitstag erlaubt.“ Und selbstverständlich gilt: „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse muss man wahren.“

Wann man die eigene Kündigung bekanntgibt, spricht man am besten mit den Vorgesetzten ab. „Insbesondere für die externe Kommunikation bei Kunden und Geschäftspartnern sollte mit dem Arbeitgeber eine klare Regelung bestehen“, sagt Brenner. Denn wenn der Flurfunk erstmal beginnt, Gerüchte zu verbreiten, die oft nur die halbe Wahrheit enthalten, verliert man schnell die Kontrolle über die Situation.

Fallstricke, die man vermeiden sollte

Noch weitere Fallstricke gibt es beim Abschied vom Job. „Man sollte den Arbeitsplatz niemals im Chaos hinterlassen, das gilt sowohl für den realen als auch den virtuellen Schreibtisch, also die Festplatte“, sagt Gilde. „Im Normalfall hat man schließlich drei Monate, um zu gehen.“

Eine unsaubere Übergabe oder Dokumentation für einen Nachfolger gehört ebenfalls zu den No-Gos. Schleifen lassen sollte man den Job in den letzten Tagen ebenfalls nicht, das hinterlässt keinen guten Eindruck.

Ein positives Bild hinterlassen

„Man sollte einfach ein positives Bild hinterlassen, so dass man sich gern an den früheren Kollegen erinnert“, rät Gilde. Denn meist macht es Sinn, mit dem alten Arbeitgeber in Kontakt zu bleiben. „Letztendlich zeigt sich erst im Alltag, ob der neue Job das hält, was er versprochen hat.“

Eine Rückkehr kommt zwar nicht für jeden infrage, ist aber eine Option. Und oft hat man beruflich noch miteinander zu tun.


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