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Bewerbung per Chat: 7800 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung

Urteil: Ein Mann bewirbt sich auf einem Kleinanzeigenportal formlos als „Sekretärin“ und wird abgelehnt. Jetzt erhält er Entschädigung.

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Hände einer Frau tippen auf der Tastatur eines Laptops. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Kiel (dpa/tmn). Über Ebay-Kleinanzeigen werden längst nicht nur Gebrauchsgegenstände verkauft. Die Plattform bietet auch Angebote für Wohnungs- oder Jobsuchende. Wer sich formlos über die Chat-Funktion des Portals bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Wer als Mann wegen seines Geschlechts für eine Sekretariatsstelle abgelehnt wird, kann dann Anspruch auf Entschädigung haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Aktenzeichen: 2 Sa 21/22) verweist der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA) in Stuttgart.

„Sekretärin gesucht“ – ist diskriminierend

In dem Fall hatte sich der Mann auf eine Stellenanzeige auf Ebay-Kleinanzeigen beworben. In der Anzeige war ausdrücklich eine „Sekretärin gesucht“. Über die Chatfunktion bewarb sich der Mann auf die Stelle, ohne weitere Unterlagen einzureichen.

Das Unternehmen antwortete, dass „eine Dame als Sekretärin“ gesucht sei und sagte dem Bewerber ab. Der abgelehnte Bewerber sah sich wegen seines Geschlechts diskriminiert und machte gegenüber dem Unternehmen eine Entschädigung von drei Bruttomonatsgehältern geltend.

Entschädigung für Diskriminierung ist hier angemessen

Wer eine Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen veröffentlicht, müsse damit rechnen, dass sich die Bewerber über die Chatfunktion bewerben und nicht auf klassische Weise schriftlich mit beigefügten Bewerbungsunterlagen.

Nach Ansicht des Gerichts, war es dem Arbeitgeber auch nicht gelungen, besondere Umstände nachzuweisen, die ausnahmsweise auf eine rechtsmissbräuchliche Bewerbung hinweisen könnten.

Im Hamburger Umland ist unter Beachtung der laufenden Stellenangebote für eine Sekretärin in Vollzeit ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 2700 Euro zu zahlen, so dass die Klage in Höhe von 7800 Euro nicht überzogen war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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