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Bundesagentur: Bürgergeld-Sparziel bedeutet 100.000 Empfänger weniger

Die Bundesregierung will beim Bürgergeld Milliarden Euro einsparen. Die Bundesagentur für Arbeit sagt jetzt, was dafür passieren müsste.

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Website der Agentur für Arbeit mit Online-Antrag für Bürgergeld (Bild: IMAGO/Political-Moments)

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Nürnberg (dpa). Um beim Bürgergeld ein Sparziel von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu erreichen, müssten 100.000 Empfänger komplett aus dem System ausscheiden. Diese Zahl nannte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles. Dies sei eine schwierige Aufgabe. 

Nicht jeder Bürgergeldempfänger, der in Arbeit vermittelt werde, könne komplett auf staatliche Leistungen verzichten – viele seien sogenannte Aufstocker, bei denen der Verdienst nicht zum Lebensunterhalt und zur Deckung der Unterkunftskosten ausreiche. Dies müsse in die Berechnung einfließen. 

1,5 Milliarden Euro sollen beim Bürgergeld nach dpa-Informationen nach ersten Plänen im nächsten Jahr eingespart werden, später soll die Sparsumme auf 4,5 Milliarden Euro steigen. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuerst darüber. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sagte im ARD-“Morgenmagazin“: „Wir haben für das kommende Jahr eine Milliarde da auch schon an Einsparungen eingeplant, für das Jahr 2027 dann nochmal 3,5 Milliarden.“ 

Nahles erwartet von schärferen Sanktionen nicht allzu viel

Auch von der Verschärfung der Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger, die sich nicht an die Vorschriften hielten, sei keine entscheidende finanzielle Wirkung zu erwarten, so Nahles. 2024 seien rund 20 Millionen Euro über Sanktionen eingespielt worden. Selbst wenn man dies über Verschärfungen der Regeln verdreifachen könne, sei man noch weit vom Ziel entfernt, sagte Nahles. 

Den größten Effekt verspricht sich die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur vom geplanten Rechtskreiswechsel der Ukrainer. Hier würde im Sozialgesetzbuch II – als dem Rechtskreis in dem sich Bürgergeldempfänger befinden – 900 Millionen Ersparnis entstehen. Allerdings werden die Kosten weitestgehend nur verlagert. Flüchtlinge aus der Ukraine müssen bei einem Rechtskreiswechsel künftig aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit von den Kommunen bezahlt werden, die wiederum vom Bund dafür Entlastungszahlungen erhalten sollen.

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