Ihre-Vorsorge Logo

Darf die Führungskraft einfach mal im Homeoffice vorbeischauen?

Was man im Homeoffice macht, geht die Führungskraft doch nichts an. Oder darf die plötzlich an der Tür klingeln?

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann sitzt im Homeoffice am Schreibtisch und schaut in die Kamera.

© Nicht definiert

Frankfurt/Main (dpa/tmn). Im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung darf eine Führungskraft auch am Heimarbeitsplatz vorbeischauen. Das geht allerdings nur, wenn die Beschäftigten zustimmen. Das erklärt der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte.

Der Arbeitsplatz im Homeoffice sei aus arbeitsrechtlicher Sicht Teil des Betriebs. Damit gelten dort einschlägige betriebliche Regelungen zum Arbeitsschutz. Theoretisch muss der Arbeitgeber daher auch zu Hause eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Etwa um Gesundheitsrisiken zu ermitteln und auszuschließen.

Unverletzlichkeit der Wohnung

Der Arbeitgeber dürfe eine Wohnung aber nie gegen den Willen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin betreten, heißt es beim Bund-Verlag. Die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ ist im Grundgesetz festgeschrieben. Sollten Beschäftigte dem Arbeitgeber den Zutritt verweigern, könne eine Arbeitsschutz-Beurteilung etwa anhand von Fotos und ausgefüllten Fragebögen durchgeführt werden. Wer dem nicht zustimmt, müsse damit rechnen, zurück ins Büro zitiert zu werden.

Homeoffice oder Telearbeit?

Grundsätzlich spielt in der Frage aber die Unterscheidung zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit eine Rolle. Der Begriff Telearbeit bezeichnet die Arbeit an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld.

Mobile Arbeit meint, dass Beschäftigte zeitweise an beliebigen Orten tätig sein können. Im Gegensatz zu Telearbeit ist mobiles Arbeiten aber immer noch nicht weiter gesetzlich definiert, so gilt dafür etwa die Arbeitsstättenverordnung nicht, in der das Thema Gefährdungsbeurteilung geregelt ist. Wer also nur „mobil arbeitet“, muss keinen Kontrollbesuch dulden.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026