Ihre-Vorsorge Logo

Darf ich Bilder von meinem Arbeitsplatz posten?

Manche Menschen teilen ihren Alltag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen. Da ist auch schnell ein Foto vom Arbeitsplatz dabei. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Bronzestatue Justizia auf einem Schreibtisch. Bild: IMAGO / Science Photo Library

© Nicht definiert

Chemnitz/Berlin (dpa/tmn).  Wer ohne Erlaubnis Bilder vom eigenen Arbeitsplatz in sozialen Netzwerken postet, muss im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.  Das zeigt ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 4 Sa 34/21), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.

Im vorliegenden Fall klagte ein Frachtpilot, nachdem er von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hatte. Er hatte Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder YouTube geteilt, obwohl es im Unternehmen unter anderem eine Geheimhaltungsverpflichtung sowie bestimmte Zustimmungserfordernisse gab. 

Genehmigte Nebentätigkeit deckt Postings nicht ab

Zwar hatte der Pilot eine Nebentätigkeit unter dem Stichwort “Promotion, Modeln (Blogger)” beantragt und genehmigt bekommen. Er ging davon aus, dass seine Veröffentlichungen durch diese Genehmigung abgedeckt seien. Der Pilot teilte laut Urteil zum Beispiel Fotos aus dem Cockpit, von sich bei der Arbeit oder in Dienstuniform. 

Das Landesarbeitsgericht aber sah einen wichtigen Grund für eine Kündigung. Dem Arbeitgeber stehe das Recht am eigenen Bild und Wort zu. Dieses Recht habe der Kläger durch die Postings verletzt. Zudem habe er gegen seine umfassende Verschwiegenheitspflicht verstoßen, da keine Erlaubnis für derartige Veröffentlichungen vorlag.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026