Ihre-Vorsorge Logo

Darf mich mein Arbeitgeber einfach versetzen?

Für Beschäftigte kann eine Versetzung eine große Umstellung bedeuten. Doch ist sie einfach so möglich?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann sitzt im Anzug auf einem Sofa mit Notebook, im Hintergrund Umzugskisten.

© Nicht definiert

Gütersloh (dpa/tmn). Abteilungswechsel oder gar ein Wechsel des Arbeitsorts: Dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten einfach so versetzen?

Bei dieser Frage kommt es auf den Inhalt des Arbeitsvertrags an, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. „Arbeitsverträge geben Arbeitgebern ein gewisses Direktionsrecht“, so der Rechtsexperte. Vor einer potenziellen Versetzung müsse anhand des jeweiligen Arbeitsvertrags geprüft werden, wie weit das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht.

Tätigkeit sollte gleichwertig sein

„Das Direktionsrecht kann durchaus beinhalten, dass Arbeitgeber einen Arbeitnehmer versetzen können“, so Schipp. Eine Grenze sei aber dann überschritten, wenn Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine minderwertige Tätigkeit zuweisen. „Das Direktionsrecht erstreckt sich nur auf gleichwertige Tätigkeiten.“ Das heißt: Gibt es an anderer Stelle im Betrieb eine Tätigkeit mit gleichen Qualitätsanforderungen, werden sich Arbeitnehmer einer Versetzung nicht unbedingt widersetzen können.

Darüber hinaus gilt: Enthält der Arbeitsvertrag konkrete Angaben dazu, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für eine ganz bestimmte Abteilung beschäftigt wird, liegt es nicht im Direktionsrecht des Arbeitgebers, ihn oder sie zu versetzen.

Auch für die Standortversetzung gelten ähnliche Bedingungen. Im Arbeitsvertrag muss geprüft werden, ob eine Versetzung zulässig ist oder nicht. „Bei einer Bank mit vielen Geschäftsstellen in der Region dürfte es zum Beispiel kein Problem sein, einen Beschäftigten an einen anderen Standort zu versetzen“, so der Fachanwalt. Aber auch ein Wechsel von Düsseldorf nach München kommt infrage.

Schwere der Versetzung spielt eine Rolle

Ein wesentlicher Punkt sei dabei aber: „Der Arbeitgeber muss sogenanntes billiges Ermessen walten lassen, wenn er eine solche Entscheidung trifft, wie er sein Direktionsrecht ausübt.“ Heißt: Arbeitgeber können nicht einfach willkürlich verfahren. Vielmehr müssen die beiderseitigen Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor der Versetzung sorgfältig abgewogen werden.

„Dabei spielt auch die Schwere der Versetzung eine Rolle“, so Schipp. Die Versetzung von einer Abteilung in die andere etwa sei deutlich einfacher als die Versetzung, die einen Umzug von München nach Düsseldorf voraussetzt.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Time
3 Minuten

Arbeitgeber müssen den Mutterschutz schwangerer Mitarbeiterinnen sicherstellen. Doch was heißt das in der Praxis - und wann ist ein Beschäftigungsverbot sinnvoll?

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026