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DGB fordert klare Ruhezeiten auch im Homeoffice

Zu den Sonderregelungen in der Corona-Pandemie gehört auch die Lockerung der Arbeitszeitverordnung. Der DGB übt heftige Kritik.

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Junge Frau sitzt im Homeoffice vor ihrem Laptop und fasst sich müde an die Stirn.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert angesichts der Corona-Pandemie klare Regeln für die Arbeit im Homeoffice – vor allem ein Einhalten von Ruhezeiten. „Es darf nicht sein, dass Homeoffice zu einer völligen Entgrenzung der Arbeit führt. Das Aufweichen der Ruhezeiten und die Verlängerung von Arbeitszeiten waren ein Tritt vors Schienbein der Beschäftigten“, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Piel ist als Nachfolgerin von Annelie Buntenbach seit dem 1. Mai neues Mitglied im DGB-Bundesvorstand.

DGB will klare Arbeitszeiterfassung im Homeoffice

„Wir werden als Gewerkschaften sehr genau hinschauen, dass Beschäftigte auch zu Hause geschützt sind über eine Arbeitszeiterfassung und vernünftige Ruhezeiten“, betonte Piel. Sie erwartet nach eigenen Angaben im Herbst „eine harte Auseinandersetzung“.

Arbeitsminister Heil plant Gesetz zum Recht auf Homeoffice

Bis dahin will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein Gesetz für ein Recht auf Arbeit von zu Hause vorlegen. Jeder, der möchte solle demnach auch nach der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten können. Ersten vorsichtigen Schätzungen zufolge sei die Zahl der Arbeitnehmer im Homeoffice in der Corona-Krise von 12 auf 25 Prozent aller Beschäftigten gestiegen.

Arbeitszeit zuhause muss eine Grenze haben

Piels Vorgängerin Buntenbach kritisierte, viele Arbeitnehmer würden derzeit extrem belastet. „Auch Arbeitszeit zu Hause muss erfasst und bezahlt werden – und eine Grenze haben. Es kann nicht sein, dass man dann Tag und Nacht erreichbar ist und es überhaupt keine Trennung mehr gibt zwischen Arbeit und Freizeit.“ Mit Bezug auf die jüngste Lockerung des Arbeitszeitgesetzes, sagte Buntenbach weiter: „Die vielen Ausnahmeverordnungen müssen schnellstens wieder zurückgenommen werden.“

Eine Arbeitszeitverordnung von Anfang April erlaubt es, die Arbeitszeit in sogenannten systemrelevanten Berufen während der Corona-Krise auf bis zu zwölf Stunden am Tag auszudehnen. Die Regelung soll zunächst bis Ende Juni gelten.


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