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Firmen bei Entgelttransparenz zurückhaltend

WSI-Studie: Großteil der Unternehmen hat noch keine Aktivitäten zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes gestartet.

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Düsseldorf (wsi/sth). Das seit Mitte 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz, das die Gehaltsbenachteiligung von Frauen bei gleicher Arbeit beseitigen soll, entfaltet laut einer neuen Studie bislang kaum Wirkung. Nur eine Minderheit der Unternehmen sei bei der Umsetzung des Gesetzes bisher von sich aus aktiv geworden, heißt es in einer am Wochenende veröffentlichten Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin). Damit Frauen tatsächlich für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhielten wie Männer, seien strengere Auflagen und spürbare Sanktionen nötig, fordern die an der Studie beteiligten Wissenschaftler.

Die Forscher haben auf der Grundlage einer Betriebsrätebefragung analysiert, was sich in den ersten Monaten nach der Einführung des Gesetzes getan hat. Laut Entgelttransparenzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Männern und Frauen für vergleichbare Arbeit gleich viel zu zahlen. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten – für etwa ein Drittel aller Arbeitnehmer – gilt zusätzlich ein „individueller Auskunftsanspruch“, der in einem zweiten Schritt Anfang 2018 in Kraft trat. Danach können Beschäftigte verlangen, dass ihnen der Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt der Kollegen des jeweils anderen Geschlechts nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen zudem regelmäßig überprüfen, wie es um die Entgeltgleichheit im Unternehmen steht und dazu einen Bericht erstellen.

"Nur ein kleiner Teil der Betriebe sorgt von sich aus für Klarheit"

„Offenbar fühlte sich nur ein kleiner Teil der Betriebe von der Aufforderung angesprochen, im Betrieb für Entgeltgleichheit zu sorgen“, schreiben die WSI-Autoren Helge Baumann, Christina Klenner und Tanja Schmidt. Am höchsten sei dieser Anteil in mittelgroßen Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftigten, in denen 19 Prozent der Betriebe inzwischen etwas unternommen hätten. Unternehmen ab 501 Beschäftigten kämen auf 18 Prozent. Generell seien Unternehmen, in denen Betriebsräte ein „sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung“ haben, bei der Umsetzung des Gesetzes weiter als andere Firmen, heißt es in der Studie.

Aber auch die Beschäftigten selbst zögerten vielfach noch, das neue Recht in Anspruch zu nehmen, so die WSI-Forscher. Nur in 13 Prozent der mittelgroßen Betriebe habe sich mindestens eine Beschäftigte in den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres an den Betriebsrat gewandt, um ihr Gehalt überprüfen zu lassen. Bei den großen Unternehmen hätten 23 Prozent von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht. Die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte ihr Gehalt überprüfen lassen, steige aber deutlich, wenn im Betrieb viele Hochqualifizierte arbeiteten, schreiben die Wissenschaftler. Der Frauenanteil spiele dagegen keine Rolle.

Mehr zum Thema:

www.boeckler.de

Link zur WSI-Studie über die bisherige Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes (im pdf-Format)

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