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Pflegekommission soll bis Anfang 2027 Reform vorschlagen

Als die jüngsten Pflegepläne ins Kabinett sollten, machte es die Regierung bis zuletzt spannend. Nun will sich die Ministerrunde wieder mit der Zukunft der Pflege beschäftigen.

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Seniorina sitzt neben ihrem Rollator auf einem Sessel mit einem Stift in der Hand und einem Kreuzworträtsel auf dem Schoß.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die Bundesregierung will am heutigen Mittwoch ihre Pflegekommission einsetzen, die bis spätestens Ende Januar 2027 umfassende Vorschläge für eine nachhaltige Pflegereform machen soll. Das geht aus der Vorlage für die Einsetzung hervor, die heute im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete zuerst darüber. Das neue Pflegegesetz soll laut dem Entwurf zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Auf drei Seiten beschreibt der Entwurf den “Arbeitsauftrag mit Zeitplan” der Pflegestrukturkommission. Den Vorsitz sollen die Berliner Juristin Gabriele Kuhn-Zuber und der ehemalige Caritas-Generalsekretär Georg Cremer haben. Im September hatte die Koalition nach Verhandlungen bis kurz vor dem Kabinettstermin erste Schritte auf den Weg gebracht; das Gesetz soll vor allem die Pflegefinanzen kurzfristig stabil halten. Geplant ist etwa ein Anstieg der Beitragssätze für Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte. Die Kommission soll eine zweite, weit größere Strukturreform vorbereiten. 

Eigenanteile sollen begrenzt werden

Beauftragt werden sollen die Expertinnen und Experten damit, “konkrete, umsetzbare Vorschläge zur kurz-, mittel- und langfristigen, nachhaltigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung” vorzulegen. Das Ziel soll laut Regierungsentwurf “eine gute Balance zwischen Eigenvorsorge und solidarischer Absicherung” sein. Die Pflegefinanzen stehen unter anderem wegen des immer stärkeren Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen unter Druck.

Eine Begrenzung der Eigenanteile soll geprüft werden - ebenso eine Ergänzung durch Kapitaldeckungselemente in der Pflege. Dies erinnert an die geplante Kapitalsäule in der Rentenversicherung. Auch in Zukunft sollen die Menschen über “eine angemessene Teilabsicherung für den Pflegefall” verfügen, heißt es. Eine Vollabsicherung für den Pflegefall ist damit weiter nicht vorgesehen. Jüngere Generationen sollen mit der Finanzierung “nicht überfordert” werden. Zusätzliche private Absicherung soll möglichst “attraktiver” werden.

Etwas vage bleibt der Auftrag: “Die Kommission wird Modelle für verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen prüfen und Vorschläge machen. Das beinhaltet Vorschläge innerhalb und außerhalb des Systems der Pflegeversicherungen.”

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