Ihre-Vorsorge Logo

Freistellung von der Arbeit: Diese Regeln gelten

Immer wieder gibt es Fälle, bei denen Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung freigestellt werden. Aber was heißt das eigentlich?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Auseinandersetzung im Büro zwischen Chef und Mitarbeiterin an einem Schreibtisch. Bild: IMAGO / blickwinkel / imago stock&people

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Fallen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter durch Fehlverhalten auf, reagieren Unternehmen oft mit sofortiger Freistellung. Aber was bedeutet das eigentlich? Und welche Gründe gibt es für eine Freistellung?

Grundsätzlich geht es bei einer Freistellung darum, den Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung zu entbinden. Das kann dauerhaft oder nur zeitweise gelten. Hierfür gibt es jedoch Regeln. „Arbeitnehmer haben einen grundgesetzlich garantierten Beschäftigungsanspruch. So einfach ist die Freistellung also nicht“, erklärt der Arbeitsrechtsexperte Alexander Bredereck.

Wann kommt eine Freistellung in Frage?

Unter bestimmten Voraussetzungen könne das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung aber das Interesse des Arbeitnehmers an einer Beschäftigung überwiegen. Dem Fachanwalt für Arbeitsrecht zufolge ist das zum Beispiel der Fall, „wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen Auftragsmangels faktisch nicht beschäftigen kann.“

Eine Freistellung kommt laut Bredereck aber eben auch dann in Frage, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa durch den Verdacht einer schweren Straftat des Arbeitnehmers gestört ist.

Aktuell gebe es zudem Fälle, in denen der Arbeitgeber den begründeten Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer mit Corona infiziert ist oder zumindest eine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit besteht, weil der Arbeitnehmer sich erkennbar über die behördlichen Vorgaben zur Pandemiebekämpfung hinwegsetzt. „Auch hier kann der Arbeitgeber freistellen, zum Beispiel soweit er anders den behördlichen Auflagen oder den Fürsorgepflichten gegenüber seinen übrigen Arbeitnehmern nicht nachkommen kann.“

Freistellung nach Kündigung

Regelmäßig darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer außerdem nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses freistellen, erklärt Bredereck weiter. Das gelte, soweit entweder eine vergleichsweise kurze Kündigungsfrist von wenigen Monaten greift beziehungsweise wenn der Arbeitnehmer ohnehin noch Ansprüche auf Überstundenvergütung oder Urlaub hat. Hier kann der Arbeitgeber unter Anrechnung auf diese Ansprüche freistellen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

53 Prozent fühlen sich psychisch belastet, 50 Prozent berichten von Fehlern bei der Medikation: Eine Umfrage zeigt, welche Schwierigkeiten pflegende Angehörige oft haben.

Time
2 Minuten

Pflegeheime verwahren Bargeld oft sicher für die Bewohner und zahlen es bei Bedarf aus. Das aber führt nicht selten zu Streit.

Time
3 Minuten

Der Gesetzentwurf zur Wohngeldreform fokussiert auf Vereinfachungen für Bürger und Verwaltung. Welche Änderungen geplant sind.

Time
2 Minuten

„Ich geh‘ dann mal in die Pause!“ In vielen Jobs geht das ganz flexibel. Prinzipiell können Vorgesetzte hier aber mitreden. Ein Anwalt erklärt kurz und kompakt, was rechtlich gilt.

Time
2 Minuten

Weil weniger Kinder geboren werden, besuchen auch weniger Kinder eine Kita. Das hat auch Folgen für die Einrichtungen.

Time
3 Minuten

Kinder krank, Anspruch erschöpft: Was Eltern tun können, wenn keine Kinderkrankentage mehr übrig sind – vom Übertragen bis zur unbezahlten Freistellung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026