Ihre-Vorsorge Logo

Geringqualifizierte weiter fördern

IW-Studie: Öffentliche Weiterbildungsförderung stark gestiegen – Am meisten profitieren Menschen ohne Berufsabschluss

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Junge Menschen in der Arbeitsagentur Berlin Mitte laufen durch das Foyer. Bild: IMAGO / photothek / Thomas Trutschel

© Nicht definiert

Bad Homburg/Köln (kjs/IW). Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sollte die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterhin Personen ohne (verwertbaren) Berufsabschluss fördern, da diese am meisten von Weiterbildung profitieren und ein zusätzliches Fachkräftepotenzial darstellen. Insbesondere eine stärkere Unterstützung von Arbeitnehmern im ALG II-Bezug sei notwendig, da sie häufig Qualifikationsdefizite und selten Zugang zur betrieblichen Weiterbildung haben.

Qualifizierte Fachkräfte sind erforderlich

Der Bildungsstand und die beruflichen Fähigkeiten beeinflussen die Möglichkeiten des Einzelnen, Einkommen zu erzielen und am sozialen Leben teilzuhaben. Qualifizierte Fachkräfte sind die Basis für Wohlstand, da sie die Innovations- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen begründen.

Die BA finanziert verschiedene Formen von Weiterbildungsmaßnahmen. Nach den aktuellen Daten sind 17,9 Prozent der Personen ohne Berufsabschluss arbeitslos, aber nur 3,9 Prozent der Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und 2,3 Prozent der Akademiker. In Zeiten von Fachkräfteengpässen sollten nach der Studie des IW das Potenzial von (arbeitslosen) Geringqualifizierten genutzt werden, indem sie für qualifizierte Tätigkeiten weitergebildet werden.

Förderung nach dem SGB III hat sich verdoppelt

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III), die aus Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung finanziert wird, hat sich seit dem Jahr 2006 auf 1,29 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 und 2010 sind die Ausgaben stark gestiegen, da viele Unternehmen die Zeit der Auftragsrückgänge für Qualifizierungen genutzt haben, die zum Teil von der BA intensiv gefördert wurden.

Die Ausgaben je Arbeitslosen nach dem SGB III haben sich zwischen den Jahren 2006 und 2018 von 325 Euro auf 1.605 Euro verfünffacht. Die Ausgaben je Teilnehmer haben sich – bei sinkender Arbeitslosenzahl – fast verdoppelt und betrugen im Jahr 2018 rund 14.000 Euro. Diese Steigerung ist auch dadurch bedingt, dass der Anteil an Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, von 36,8 auf 46,4 Prozent gestiegen ist.

Diese Weiterbildungsmaßnahmen sind von längerer Dauer und damit teurer; gleichzeitig erhöhen sie die Arbeitsmarktchancen der Teilnehmer nachhaltig. Die steigende Bedeutung zeigt sich auch darin, dass sich die Zahl der Teilnehmer je 1.000 Arbeitslosen seit 2006 von 4,5 auf 17,5 Personen fast vervierfacht hat. Förderung von Beschäftigten und Unternehmen wurde ausgeweitet. Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurden die Fördermöglichkeiten für Weiterbildung Anfang 2019 deutlich ausgeweitet.

Weitere Informationen

www.iwkoeln.de
Der vollständige IW-Kurzbericht 45/2019 auf der Internsetseite des IW

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Kein Alkohol mehr an Bahnhöfen und die Uhren werden wieder umgestellt: Der neue Monat bringt Änderungen in verschiedenen Bereichen vom Garten bis zur Vorsorge.

Time
3 Minuten

Nach den jüngsten Landtagswahlen wollten Kanzler Merz und die Union eigentlich Tempo bei den angekündigten Sozialreformen machen. Bei der Pflege hakt es nun allerdings gewaltig.

Time
3 Minuten

Kommt sie früher oder später? Die geplante Pflegereform wird zu einem neuen großen Streitpunkt zwischen Union und SPD. Die Pflegekassen warnen vor den Folgen eines Reformstopps.

Time
2 Minuten

Wer sich das Wohnen nicht mehr leisten kann, kann einen staatlichen Zuschuss bekommen. Wie haben sich Haushalte und Ausgaben im vergangenen Jahr entwickelt?

Time
2 Minuten

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Time
2 Minuten

Eine Frau fordert das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege. Das Gericht spricht ihr zwar mehr Geld zu, aber nicht so viel wie ihr Kollege verdient. Das ist die Begründung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026