Ihre-Vorsorge Logo

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Schöne Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld bereitet allen eine Freude. Doch einen Anspruch gibt es nicht in allen Fällen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Geld-Geschenk am Weihnachtsbaum. Bild: IMAGO / imagebroker

© Nicht definiert

Gütersloh (dpa/tmn). Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Anspruch auf Weihnachtsgeld: Was steht im Vertrag?

„Eine Anspruchsgrundlage kann etwa ein Tarifvertrag oder ein Arbeitsvertrag sein“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

  • Ist dort ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ausdrücklich geregelt, muss der Arbeitgeber die Zahlung leisten.
  • Allerdings kann darin auch festgelegt sein, dass vergleichbare Leistungen – wie etwa eine Jahresprämie – angerechnet werden dürfen. In diesem Fall wird das Weihnachtsgeld möglicherweise mit anderen Zahlungen verrechnet.
  • Auch Betriebsvereinbarungen können eine Grundlage sein. Allerdings kann darin auch festgelegt sein, dass vergleichbare Leistungen – wie etwa eine Jahresprämie – angerechnet werden dürfen. In diesem Fall wird das Weihnachtsgeld möglicherweise mit anderen Zahlungen verrechnet.

Gleichbehandlung ist Pflicht

Steht im Vertrag nichts von Weihnachtsgeld, hat man grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Doch es gibt Ausnahmen. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter fair zu behandeln. Zahlt der Arbeitgeber also Weihnachtsgeld an einige Angestellte, muss er sicherstellen, dass alle vergleichbaren Beschäftigten ebenfalls berücksichtigt werden. 

Wird man selbst ausgeschlossen, während Kollegen das Geld erhalten, muss der Arbeitgeber einen sachlichen Grund dafür vorweisen können. Andernfalls kann ein Anspruch auf die Zahlung bestehen.

Freiwilligkeitsvorbehalt: Kein Anspruch für die Zukunft

Arbeitgeber können sich jedoch absichern, indem sie einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt nutzen. Das bedeutet: Das Unternehmen Der Chef erklärt bei der Auszahlung ausdrücklich, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist und keinen Anspruch für die kommenden Jahre begründet. Dieser Vorbehalt muss eindeutig formuliert sein – entweder im Arbeitsvertrag oder schriftlich bei der Auszahlung. 

Fehlt ein solcher Hinweis, kann durch wiederholte Zahlungen drei Jahre hintereinander ein Anspruch entstehen. Das nennt sich „betriebliche Übung“. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auch im vierten Jahr zahlen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026