Ihre-Vorsorge Logo

Weihnachtsgeld: Was am Ende wirklich auf dem Konto landet

Viele Beschäftigte können sich im November über eine Weihnachtsgeld-Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Doch von den teilweise üppigen Zusagen landet am Ende nur wenig im Geldbeutel. Wie viel genau?

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hand mit Euroscheinen. Bild: IMAGO / Panthermedia / claudiovizia

© Nicht definiert

Neustadt (dpa/tmn). Knapp 3.000 Euro – brutto: So viel Weihnachtsgeld bekommt der Großteil der Tarifbeschäftigten im Schnitt. Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Was sich zunächst nach viel anhört, schrumpft aber auf dem Lohnzettel gehörig zusammen. Immerhin unterliegt auch das Weihnachtsgeld üblichen Steuer- und Sozialabgaben. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) zeigt anhand eines Beispiels, was unter dem Strich übrigbleibt.

Ein kinderloser Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 1 verdient monatlich 3.500 Euro brutto. Er ist gesetzlich renten- und krankenversichert, leistet einen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent und zahlt keine Kirchensteuer. Im November erhält er von seinem Arbeitgeber ein zusätzliches Weihnachtsgeld in Höhe von 2.000 Euro.

Knapp die Hälfte geht weg

Ohne das Weihnachtsgeld beträgt das Jahresbrutto des Arbeitnehmers in der Beispielrechnung 42.000 Euro. 

  • Darauf würden nach Berechnung des Lohnsteuerrechners des Bundesfinanzministeriums 5.281 Euro an Steuern fällig. 
  • Mit dem Weihnachtsgeld erhöht sich das Jahresbrutto des Arbeitnehmers auf 44.000 Euro, seine Steuerlast wächst auf 5.768 Euro an. 
  • Die Differenz der beiden Steuerbeträge liegt bei 487 Euro. Das ist genau der Betrag, der dem Mann an Steuern von seinem Weihnachtsgeld einbehalten wird. 

Abgezogen werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die auch auf das Weihnachtsgeld zu leisten sind.

  • Die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung addieren sich in dem Beispiel auf rund 21 Prozent
  • Was das Weihnachtsgeld um weitere 420 Euro schmälert. 
    Bleiben am Ende von der 2.000 Euro-Sonderzahlung also nach Abzug der 487 Euro Lohnsteuer und der 420 Euro Sozialabgaben noch rund 1.093 Euro übrig.

Der VLH zufolge brauchen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht unbedingt so genau zu berechnen. Beschäftigte können davon ausgehen, dass ihnen üblicherweise etwas mehr als die Hälfte des zugesicherten Weihnachtgelds auch tatsächlich überwiesen wird.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026