Berlin (bmas). Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Hartz 4)über den 30. September hinaus bis zum Jahresende verlängert. Für die Antragsteller heißt das: Weiterhin werden unter anderem die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt und die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen.
Mit dem Sozialschutzpaket I hatte die Bundesregierung im Frühjahr den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe wesentlich vereinfacht. Sie hat damit Menschen eine Absicherung geboten, die pandemiebedingt in Not geraten waren – insbesondere Selbstständigen, Beschäftigten mit kleinen Einkommen und vormals prekär Beschäftigten.
Die Regelung galt ursprünglich nur bis zum 30. Juni und wurde zwischenzeitlich bis zum 30. September verlängert.
