Ihre-Vorsorge Logo

Heizung, Bafög, Ausbildung: Das ändert sich im August

Für Bafög-Empfänger gibt es mehr Geld aufs Konto und die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt. Der August bringt einige Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berufsschule: Schüler vor einem PC

© Nicht definiert

Ab 1. August gibt's mehr Bafög für bedürftige Schülerinnen und Schüler.

Berlin (dpa). Insbesondere für junge Menschen bringt der August wichtige Neuerungen, denn die Ausbildungsgarantie kommt und das Bafög steigt. Aber auch für Energiekunden bringt der neue Monat Änderungen. Ein Überblick.

Mehr Bafög für Schülerinnen und Schüler

Bedürftige Schülerinnen und Schüler bekommen ab dem neuen Schuljahr (1. August) mehr Bafög. Die Grundbedarfssätze steigen um 5 Prozent, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten steigen zudem um 5,25 Prozent. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro.

Ausbildungsgarantie

Für junge Menschen, die trotz vielfältiger Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden, gilt ab dem 1. August die sogenannte Ausbildungsgarantie. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen ihnen dann als Ultima Ratio eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten. Das gilt etwa für junge Leute, die in Regionen leben, in denen es zu wenige Ausbildungsplätze gibt.

Weitere Antragsrunde für Heizungsförderung

Planmäßig ab Ende August können auch Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Außerdem sind ab dann Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in entsprechenden Gemeinschaften antragsberechtigt, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten. Bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau. Auch Kommunen und Unternehmen sollen im August erste Anträge bei der KfW stellen können.

Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt und damit produzierten Strom ins Netz einspeist, bekommt dafür etwas weniger Geld als vorher. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt für Anlagen, die ab dem 1. August in Betrieb gehen, um ein Prozent. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt beträgt der Wert gerade noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom teilweise selbst genutzt und teilweise eingespeist wird.

Geschlechtsänderungen beim Standesamt

Transpersonen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern lassen wollen, müssen das drei Monate im Voraus anmelden. Der frühestmögliche Termin für die Anmeldung ist der 1. August. Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft.

Beginn des neuen Schuljahres

Am 1. August geht es wieder los: Dann eröffnen die Kinder und Jugendlichen in Thüringen das Schuljahr 2024/25. Die letzten Rückkehrer in die Schulen werden die Bayern sein – der erste Schultag im Freistaat ist der 10. September.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026