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Höherer Kinderzuschlag und mehr Bildungsförderung

Genug Geld zum Leben – das verspricht der Staat Geringverdienern mit Kindern. Kritiker sehen Defizite. Das soll sich ändern.

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Schüler in der Grundschule. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (dpa). Mit höherem Kinderzuschlag und mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe will die Bundesregierung Kinderarmut in Deutschland bekämpfen. Geringverdienern mit Kindern, vor allem Alleinerziehenden, soll es leichter fallen, über die Runden zu kommen. Das geht aus dem Entwurf eines „Starke-Familien-Gesetzes“ hervor, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will und der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag.

Erhöhung des Kinderzuschlages

Unter anderem soll der Kinderzuschlag so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf in Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums deckt.

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern.

Auch weitere Neuregelungen zum Kinderzuschlag sind geplant. Die Reform des Kinderzuschlags soll in zwei Stufen zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 greifen. Beim Plan, dass Kindergeld und Kinderzuschlag das steuerfreie Existenzminimum abdecken sollen, soll der Betrag für Bildung und Teilhabe ausgenommen werden.

Verbesserung im Bildungsbereich

Bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind mit dem neuen Gesetz zahlreiche Verbesserungen geplant. So soll etwa der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf erhöht werden. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung sollen entfallen. Diese und andere Verbesserungen sollen am 1. August 2019 in Kraft treten.

Das Gesetz, das das Bundesfamilien- und das Bundessozialministerium gemeinsam vorlegen, soll nach dem geplanten Kabinettsbeschluss im Bundestag weiter beraten werden. Der Bundesrat muss zustimmen.

Das Gesetz, das das Bundesfamilien- und das Bundessozialministerium gemeinsam vorlegen, soll nach dem geplanten Kabinettsbeschluss im Bundestag weiter beraten werden. Der Bundesrat muss zustimmen.

Kritiker halten Leistungen für unzureichend

In der Vergangenheit hatten Kritiker immer wieder unzureichende Leistungen in dem Bereich bemängelt. So profitiert nur ein Bruchteil der Kinder mit Grundsicherung vom Bildungs- und Teilhabepaket. Die Leistung für die Ausstattung mit Schulheften, Stiften, Farben und Ranzen gelten auch als zu niedrig. Pro Schuljahr zahlt der Staat hier zum Beispiel 100 Euro. Kritiker und Sozialverbände hatten auch immer wieder bemängelt, wegen komplizierter Beantragung nähmen viele die Leistungen nicht wahr.

Der Deutsche Kinderschutzbund kritisierte nun aber auch das „Starke-Familien-Gesetz“ als unzureichend. „Viele arme Kinder werden auch in Zukunft durch den Rost fallen und weiter in Armut leben“, sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch). „Dieses Gesetz ist kein Starke-Familien-Gesetz, sondern vor allem ein Starke-Bürokratie-Gesetz.“

Weitere Informationen

www3.arbeitsagentur.de
Merkblatt Kinderzuschlag

www.bmas.de
Leistungen Teilhabepaket

www.der-paritaetische.de
Position Paritätischer Gesamtverband

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