Nürnberg (iab). Die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten im Homeoffice erhöht sich signifikant, wenn es explizite Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber für die Arbeit von zu Hause gibt. Zu diesem Ergebnis kommt eine umfassende Studie, die von den Autoren dieses Beitrags jüngst im International Journal of Manpower veröffentlicht wurde.
Demnach können präzise vertraglich festgelegte Regelungen dabei helfen, unbezahlte Überstunden zu vermeiden. Beschäftigte wissen dann besser, welche Arbeitsaufgaben sie zu erledigen haben, was weniger wichtig ist und wann sie Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung bitten können.
Auch Zeiten der Nichterreichbarkeit sollten explizit festgelegt werden. Und: Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen sind bei Beschäftigten, die viel im Homeoffice arbeiten, noch wichtiger als sonst.
Arbeitsstättenverordnung im Homeoffice oft nur schwer umsetzbar
Natürlich ist nicht jeder Arbeitsplatz für das Homeoffice geeignet. Selbst wenn Maschinen heute teilweise schon aus der Ferne bedient werden können, sind beispielsweise Tätigkeiten in der Produktion in der Regel nur schwer von zu Hause aus zu erledigen.
Hinzu kommt: Die Arbeitsplatzgestaltung muss bei der Telearbeit – nicht aber beim gelegentlichen Arbeiten mit dem Laptop von zu Hause oder beim ortsungebundenen Arbeiten im Café oder von unterwegs – den in der Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen Standards entsprechen. Das ist im Homeoffice aber oft nur mit sehr viel Aufwand umsetzbar.
Zwar wird durch die Arbeitsstättenverordnung bei der Telearbeit nur eine Erstbeurteilung und keine kontinuierliche Beurteilung durch den Arbeitgeber verlangt. Allerdings ist im Hinblick auf die vom Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung eine vertragliche Vereinbarung über das Zutrittsrecht des Arbeitgebers erforderlich. Denn diesem steht ein Zutritt zur Wohnung trotz seiner Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung nicht unmittelbar zu.
