Ihre-Vorsorge Logo

IAB warnt vor Kürzungen bei Langzeitarbeitslosen

Maßnahmen zur Rückführung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt werden staatlich gefördert. Die Regierung will nun den Fördertopf kürzen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ein Paar Schuhe stehen vor einem roten Streifen, auf dem in weiß Hartz IV steht.

© Nicht definiert

Nürnberg (dpa). Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat vor Kürzungen bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gewarnt. Besonders das neue Teilhabechancengesetz dürfe nicht wegfallen, sagte IAB-Forscher Joachim Wolff der Deutschen Presse-Agentur. „Es geht hier um eine Personengruppe, für die sonst nicht viel möglich ist“, sagte Wolff.

Staatliche Förderung für Langzeitarbeitslose über das Teilhabechancengesetz

Im Jahr 2020 waren 42.700 Menschen von Leistungen aus dem Teilhabechancengesetz auf Grundlage des Paragrafen 16i im Sozialgesetzbuch II begünstigt. 73 Prozent davon waren bei privaten Arbeitgebern untergekommen. Der Arbeitgeber bekommt vom Staat 100 Prozent des Lohnes in den ersten beiden Jahren erstattet, zusätzlich übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für Coaching und gibt einen Weiterbildungszuschuss.

Voraussetzung ist, dass die Menschen in den zurückliegenden sechs Jahren fünf Jahre lang arbeitslos waren. Arbeitgeber erhalten vom Staat auf Grundlage der Regelung hohe Lohnzuschüsse, wenn sie solche Bewerber einstellen.

Bundesregierung plant Kürzung der Fördersumme

Der scheidende Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlev Scheele, hatte das Teilhabechancengesetz trotz hoher Kosten von 515 Millionen Euro im Jahr 2020 stets verteidigt. Es ermögliche Langzeitarbeitslosen, ihren Kindern aufzuzeigen, dass der tägliche Gang zur Arbeit die Normalität ist – und wirke somit auch in die nächsten Generationen.

Die Bundesregierung will in ihrem Haushaltsentwurf für 2023 einen Fördertopf für Langzeitarbeitslose von derzeit 4,8 auf 4,2 Milliarden Euro kürzen. 2021 wurden allerdings nur knapp 4 Milliarden Euro abgerufen. Außerdem ist vereinbart, dass 600 Millionen Euro an Ausgaberesten aus diesem Jahr im kommenden Jahr weiter genutzt werden dürfen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Time
3 Minuten

Arbeitgeber müssen den Mutterschutz schwangerer Mitarbeiterinnen sicherstellen. Doch was heißt das in der Praxis – und wann ist ein Beschäftigungsverbot sinnvoll?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026