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IAB warnt vor Kürzungen bei Langzeitarbeitslosen

Maßnahmen zur Rückführung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt werden staatlich gefördert. Die Regierung will nun den Fördertopf kürzen.

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Ein Paar Schuhe stehen vor einem roten Streifen, auf dem in weiß Hartz IV steht.

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Nürnberg (dpa). Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat vor Kürzungen bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gewarnt. Besonders das neue Teilhabechancengesetz dürfe nicht wegfallen, sagte IAB-Forscher Joachim Wolff der Deutschen Presse-Agentur. „Es geht hier um eine Personengruppe, für die sonst nicht viel möglich ist“, sagte Wolff.

Staatliche Förderung für Langzeitarbeitslose über das Teilhabechancengesetz

Im Jahr 2020 waren 42.700 Menschen von Leistungen aus dem Teilhabechancengesetz auf Grundlage des Paragrafen 16i im Sozialgesetzbuch II begünstigt. 73 Prozent davon waren bei privaten Arbeitgebern untergekommen. Der Arbeitgeber bekommt vom Staat 100 Prozent des Lohnes in den ersten beiden Jahren erstattet, zusätzlich übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für Coaching und gibt einen Weiterbildungszuschuss.

Voraussetzung ist, dass die Menschen in den zurückliegenden sechs Jahren fünf Jahre lang arbeitslos waren. Arbeitgeber erhalten vom Staat auf Grundlage der Regelung hohe Lohnzuschüsse, wenn sie solche Bewerber einstellen.

Bundesregierung plant Kürzung der Fördersumme

Der scheidende Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlev Scheele, hatte das Teilhabechancengesetz trotz hoher Kosten von 515 Millionen Euro im Jahr 2020 stets verteidigt. Es ermögliche Langzeitarbeitslosen, ihren Kindern aufzuzeigen, dass der tägliche Gang zur Arbeit die Normalität ist – und wirke somit auch in die nächsten Generationen.

Die Bundesregierung will in ihrem Haushaltsentwurf für 2023 einen Fördertopf für Langzeitarbeitslose von derzeit 4,8 auf 4,2 Milliarden Euro kürzen. 2021 wurden allerdings nur knapp 4 Milliarden Euro abgerufen. Außerdem ist vereinbart, dass 600 Millionen Euro an Ausgaberesten aus diesem Jahr im kommenden Jahr weiter genutzt werden dürfen.

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