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Job-Scamming: Vorsicht vor falschen Stellenanzeigen

Betrüger locken mit vermeintlich attraktiven Jobs und zielen auf sensible Daten. Wer darauf hereinfällt, kann mit Mahnungen und Anzeigen konfrontiert werden.

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Job-Scamming: Vorsicht vor falschen Stellenanzeigen

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Hannover (dpa/tmn). Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, dann stimmt häufig etwas nicht. Das gilt auch für Stellenanzeigen. Beim sogenannten Job-Scamming geben sich Betrüger als vermeintliche Arbeitgeber aus, die neue Angestellte suchen. Doch was sie in Wirklichkeit wollen, sind die Daten der Bewerber, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

So läuft die Betrugsmasche ab

Wer ein Jobangebot sieht und den Arbeitgeber anschließend im Internet sucht, findet oft tatsächlich eine Website des vermeintlichen Unternehmens. Wer sich dann bewirbt, bekommt schon bald einen Arbeitsvertrag angeboten, der auch noch schnell und unkompliziert unterschrieben werden kann. Dann aber fordert der vermeintliche Arbeitgeber die Person auf, ein Bankkonto zu eröffnen, angeblich um ein Video-Ident-Verfahren zu testen. Der Auftraggeber versichert, das Konto werde später wieder geschlossen. Doch das ist eine Lüge.

Daten-Diebstahl und Identitätsmissbrauch

Wenn die Betrüger erst einmal Zugriff auf das Konto haben, nutzen sie es in der Regel für Geldwäsche. Auf diesem Konto geht das Geld ein, dessen Herkunft sie verschleiern möchten, erklärt die Verbraucherzentrale – etwa Einnahmen aus Fakeshops oder von anderen Betrügereien. Mahnungen oder sogar Anzeigen bei der Polizei landen bei der Person, auf deren Name das Konto erstellt wurde: dem Betrugsopfer. Indem man seine persönlichen Daten oder Zugangsdaten preisgibt, riskiert man also, für die Straftaten anderer verantwortlich gemacht zu werden, warnen die Verbraucherschützer.

Was Betroffene tun sollten

Am besten fällt man gar nicht auf diese Masche rein. Doch wenn es schon zu spät ist und man bereits Daten übermittelt oder ein Konto eröffnet hat, sollte man sofort die Bank darüber informieren und das Konto sperren lassen. Zusätzlich sollten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, rät die Verbraucherzentrale. 

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