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Jobcenter muss wohnungslosem Portugiesen Grundsicherung zahlen

Urteil im Eilverfahren: Existenzminimum muss während der Pandemie sichergestellt werden.

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Richterhammer. Bild: IMAGO / Imaginechina-Tuchong

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Düsseldorf (dpa/lnw). Das Wuppertaler Jobcenter muss einem wohnungslosen Portugiesen wegen der Corona-Pandemie Grundsicherung zahlen. Das Jobcenter könne den Mann wegen der Pandemie derzeit nicht einfach auf die Leistungen in seinem Heimatland verweisen, entschied das Sozialgericht in Düsseldorf, wie es am Donnerstag bekanntgab (Aktenzeichen: S 25 AS 1118/20 ER).

Jobcenter muss Existenzminimum sichern

Das Jobcenter müsse zunächst existenzsichernde Leistungen erbringen, zumal die Situation von Wohnungslosen derzeit besonders erschwert sei. Der Portugiese soll sich seit 1994 in Deutschland aufhalten. Da er kein Daueraufenthaltsrecht nachweisen konnte, hatte das Jobcenter seinen Antrag abgewiesen.

Dagegen hatte sich dieser vor Gericht gewehrt und im Eilverfahren nun Recht bekommen. Sein Existenzminimum müsse gesichert werden, befand das Gericht. Der Mann sei unstreitig hilfebedürftig.


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