Ihre-Vorsorge Logo

Kein Fall für die Unfallversicherung

Viel früher auf dem Weg zur Arbeit - Unfallversicherung zahlt nicht

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Verletzte Frau liegt auf einer Bahre mit Feuerwehrleuten im Hintergrund. Bild: IMAGO / Jochen Tack

© Nicht definiert

Stuttgart/Berlin (dpa/tmn). Manchmal ist es praktisch, auf dem Arbeitsweg noch private Besorgungen zu machen. Wer deshalb jedoch mehrere Stunden früher als sonst von zu Hause zur Arbeit losfährt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn in dem Fall fehlt es am erforderlichen Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit. Das gilt auch dann, wenn der Unfall auf dem gewöhnlichen Arbeitsweg passiert, wie eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt (Az.: L 8 U 4324/16), auf die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Der Fall: Ein Mann musste am Unfalltag um 13.30 Uhr bei der Arbeit sein. Er fuhr mit dem Motorroller aber schon um 9.30 Uhr los, weil er auf dem Weg zur Arbeit noch zu einem Waschsalon wollte, um Kleidung zu waschen. Die übliche Fahrtzeit zur Arbeit beträgt etwa 25 bis 30 Minuten. Auf der Strecke seines gewöhnlichen Arbeitswegs, noch vor Erreichen der Wäscherei, erlitt er bei einem Verkehrsunfall ein Schädel-Hirn-Trauma sowie mehrere Knochenbrüche und musste mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden.

Sozialgericht weist Klage ab

Die Unfallversicherung lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Der Mann sei nur wegen des geplanten Zwischenstopps am Waschsalon so früh losgefahren. Er habe unter anderem Dienstkleidung reinigen wollen und sei davon ausgegangen, dass Dienstkleidungspflicht bestehe, argumentierte der Mann. Das Sozialgericht Freiburg befragte in erster Instanz den Arbeitgeber. Dieser teilte mit, es bestehe für den Versicherten seit Jahren keine Dienstkleidungspflicht.

Das Sozialgericht hatte die Klage daraufhin abgewiesen. Das Urteil: Die Klage scheiterte auch beim Landessozialgericht. Es sei entscheidend, dass das Zurücklegen des Wegs zum Waschsalon nicht in Zusammenhang mit der Arbeit gestanden habe – auch wenn es die normale Strecke zur Arbeit gewesen sei. Das frühe Losfahren habe rein private Gründe gehabt. Der Mann habe in diesem Moment nicht zur Arbeit, sondern zum Wäschewaschen fahren wollen.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wenn Beschäftigte im Job fehlen, um kranke Kinder zu betreuen, können sie einen Ausgleich für Verdienstausfälle erhalten. Die Verlängerung der Zeitspanne für den Anspruch soll aber auslaufen.

Time
2 Minuten

Sind die formellen Voraussetzungen für Teilzeitarbeit erfüllt, darf ein Arbeitgeber das Gesuch nicht einfach so ablehnen. Auch nicht, wenn angeblich kein Ersatz aufzutreiben ist.

Time
4 Minuten

"Sei einfach du selbst" - ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Time
2 Minuten

Bei den Ausbildungsplätzen in Deutschland sieht es noch recht gut aus. Danach aber gelingt es jungen Leute oft nicht, eine Stelle zu finden. Weniger Branchen bieten Chancen.

Time
2 Minuten

Der Geburtenrückgang macht sich an den Schulen früher bemerkbar als noch vor einem Jahr prognostiziert. Die Schülerzahl sinkt nach Daten der Bildungsministerien bereits ab 2029.

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026