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Kinderbonus auch für ungeborene Kinder und einige über 25-Jährige

Auch Kinder, die erst im Lauf des Jahres zur Welt kommen oder deren Kindergeld-Bezugszeit 2020 endet, haben Anspruch auf den Kinderbonus.

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Junge schwangere Frau sitzt auf dem Boden und bedient ein Tablet, das auf dem Sofa liegt.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die geplante Sonderzahlung von 300 Euro pro Kind im Rahmen des Konjunkturpakets soll für alle Kinder gezahlt werden, für die im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Das geht aus dem Gesetzentwurf für das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ hervor, das vom Bundeskabinett am Freitag auf den Weg gebracht wurde.

Ob die Kindergeld-Bezugszeit 2020 beginnt oder endet, alle bekommen den Kinderbonus

Konkret bedeutet das: Sowohl für Kinder, die in diesem Jahr erst noch geboren werden, als auch für Kinder, deren Kindergeldanspruch in den vergangenen Monaten seit Januar bereits erloschen ist oder demnächst erlischt, gibt es die 300 Euro. Kindergeldanspruch besteht bis zu einem Alter von höchstens 25 Jahren, solange die Kinder in der Ausbildung sind.

Der Zeitpunkt der Auszahlung des Bonus für die genannten Fälle ist noch nicht klar. Für alle anderen soll der Kinderbonus in zwei Raten zu je 150 Euro pro Kind mit dem Kindergeld im September und Oktober überwiesen werden.

Weitere Informationen

www.bundesfinanzministerium.de
Regierungsentwurf zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz (PDF)

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