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Kindergeld und Elterngeld zusammen online beantragen

Weniger Papierkram für Eltern: Künftig reicht für Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld ein gemeinsamer digitaler Antrag.

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Mutter steht in Businesskleidung mit ihrem Kleinkind auf dem Arm vor einem Laptop.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Eltern sollen sich künftig nach der Geburt ihrer Kinder mit weniger Papierkram herumschlagen müssen. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat einem Gesetz für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen zugestimmt. Es sieht vor, dass die Geburtsurkunde, das Elterngeld und das Kindergeld künftig in einem Rutsch online beantragt werden können.

Elektronischer Datenaustausch zwischen Behörden macht's möglich

Mit der Reform wird ein elektronischer Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden ermöglicht. Informationen über die Geburt des Kindes sollen auf diesem Weg ebenso automatisch weitergeleitet werden wie Angaben über das Einkommen der Eltern, von dem dann die Höhe des Elterngeldes abhängt.

Zunächst sind Pilotprojekte geplant. Ab 2022 sollen dann laut Bundesfamilienministerium alle Eltern von den Neuregelungen profitieren können.

Bisher getrennte Antragstellung an mehrere Ämter

Bisher ist es oft schwer, den Durchblick zu behalten: Der Antrag auf Kindergeld muss ausgedruckt und schriftlich an die Familienkasse geschickt werden. Beim Elterngeld gibt es in einigen Bundesländern Online-Anträge, in anderen nicht. Die Geburt des Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden, das dann die Geburtsurkunde ausstellt, die wiederum vorgelegt werden muss, um Elterngeld zu beantragen. Dieses Durcheinander soll beendet werden, damit frischgebackene Eltern mehr Zeit für ihren Nachwuchs haben.

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