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Kindergelderhöhung und Steuerentlastungen kommen

Weitere Entlastung für Familien: Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht, ebenso der steuerliche Kinderfreibetrag.

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Vater und Kinder spielen Lego – Bildnachweis: wdv © Szekely, Oana

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Berlin (dpa). Das Kindergeld wird wie geplant im neuen Jahr um 15 Euro erhöht. Der Bundesrat hat am Freitag dem sogenannten Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Demnach soll es ab Januar für das erste und zweite Kind monatlich 219 statt bisher 204 Euro geben. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind gibt es künftig jeweils 250 statt 235 Euro pro Monat.

Parallel dazu werden der sogenannte Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern erhöht. Sie steigen zusammen um mehr als 500 auf 8.388 Euro. Auf diese Summe vom Einkommen müssen Eltern keine Steuern zahlen.

Finanzamt rechnet automatisch Kindergeld oder Kinderfreibetrag an

Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder den Kinderfreibeträgen. Die Freibeträge lohnen sich vor allem für Besserverdiener. Bei der Steuerberechnung wird vom Finanzamt automatisch entschieden, welche Variante vorteilhafter für die Eltern ist.

Zusätzlich wird für alle Einkommen der Grundfreibetrag bei der Steuer – also der Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen – erhöht. Er soll 2021 auf 9.744 und 2022 weiter auf 9.984 Euro steigen.


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