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Rechtsschutz im Job: Wann sich eine Versicherung lohnt

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

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Mann im Anzug tippt von hinten auf ein weißes Paragrafenzeichen.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Eine juristische Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber kann schnell ins Geld gehen. Und zwar unabhängig davon, wer im Recht ist.

Denn vor dem Arbeitsgericht trägt prinzipiell in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten. Noch teurer wird es, wenn man verliert. „Wer verliert, muss zusätzlich die Gerichtskosten bezahlen“, erklärt Henriette Neubert, Versicherungsexpertin beim Verbraucherportal Finanztip.

Kosten können schnell einige Tausend Euro betragen

Laut einer Modellrechnung von Finanztip kann ein Verfahren zu einer Kündigungsschutzklage und einem qualifiziertem Arbeitszeugnis bei einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro einen Streitwert von 20.000 Euro erreichen. Die eigenen Kosten belaufen sich dann auf rund 4.126 Euro.

Der Gesamtstreitwert setzt sich aus der Kündigungsschutzklage (drei Bruttomonatsgehälter, 15.000 Euro) und dem Zeugnis (ein Bruttomonatsgehalt, 5.000 Euro) zusammen. Die Gerichtskosten betragen 810 Euro, die Anwaltskosten liegen bei 2.618 Euro. Ohne außergerichtliche Vertretung liegt das eigene Prozesskostenrisiko bei 3.428 Euro, mit außergerichtlicher Vertretung bei 4.126 Euro.

Für wen lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Arbeitnehmer trifft es im Fall einer Kündigung und einer Klage finanziell doppelt: Das Einkommen ist plötzlich unsicher und ein teurer Rechtsstreit kommt noch dazu.

Henriette Neubert rät daher: „Gerade, wenn im eigenen Unternehmen oder in der Branche Stellen abgebaut werden, kann eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Beruf sinnvoll sein.“ Insbesondere gelte das für Beschäftigte, die viel zu verlieren beziehungsweise geringe Rücklagen haben oder befürchten müssen, nur schwer einen neuen, vergleichbaren Job zu finden.

Wenn es brennt, ist es zu spät

Finanztip rät, den Schutz vorausschauend abzuschließen und nicht erst dann, wenn sich ein Konflikt abzeichnet. In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherer kann die Leistung ablehnen, wenn der Auslöser des Streits zeitlich vor den Vertragsbeginn oder in die Wartezeit fällt.

Und: Zeit bleibt nach einer Kündigung kaum: „Wer gegen eine Kündigung vorgehen möchte, muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen“, so Henriette Neubert. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Gewerkschaftsmitglieder sind in der Regel geschützt

Arbeitsrechtsschutz lässt sich meistens nicht einzeln abschließen, sondern nur zusammen mit einer Privatrechtsschutzversicherung. Gut zu wissen: Wer Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbandes ist, hat in der Regel darüber bereits einen Arbeitsrechtsschutz.

Vor Abschluss einer zusätzlichen Versicherung sollten Beschäftigte deshalb unbedingt prüfen, welchen Schutz ihre Mitgliedschaft bereits umfasst, rät das Verbraucherportal.


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