Ihre-Vorsorge Logo

Wann eine Freistellung nicht widerrufen werden kann

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Gekündigte Büroangestellte geht mit Karton aus einem Gebäude. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

© Nicht definiert

Hannover/Berlin (dpa/tmn). Eine nach einer Kündigung ausgesprochene unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub lässt sich nicht ohne Weiteres zurücknehmen. Auch nicht dann, wenn das Arbeitsverhältnis nach einer Klage fortbesteht. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az. 4 SLa 854/25) hervor.

In dem konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter am 13. März zum 15. April gekündigt. Gleichzeitig stellte er den Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung unwiderruflich von der Arbeit frei. Dabei sollten noch vorhandener Resturlaub und Überstunden angerechnet werden.

Gehalt gibt es nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist

Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage. Daraufhin erkannte die Arbeitgeberin den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses an und forderte ihn am 24. März auf, bereits am folgenden Tag wieder zur Arbeit zu erscheinen. Der Beschäftigte kam dieser Aufforderung nicht nach und blieb bis zum Ende seines befristeten Arbeitsverhältnisses am 31. Mai desselben Jahres der Arbeit fern. Anschließend verlangte er die noch ausstehende Vergütung für die Monate März bis Mai.

Das Landesarbeitsgericht entschied, dass dem Arbeitnehmer Gehalt und Urlaubsentgelt bis zum Ablauf der ursprünglichen Kündigungsfrist am 15. April zustehen. Auch war es rechtens, dass er der Arbeit zunächst fernblieb.

Urlaubstage zeitlich nicht bestimmt

Durch die unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung des Resturlaubs habe die Arbeitgeberin dem Beschäftigten wirksam Urlaub gewährt. Aus einmal gewährtem Urlaub könne der Arbeitnehmer nicht einseitig zurückgerufen werden. Ein Rückruf war auch deshalb nicht möglich, weil das Unternehmen die konkreten Urlaubstage zeitlich nicht genau bestimmt hatte. Dem Gericht zufolge ist demnach der Urlaub für den gesamten Freistellungszeitraum bewilligt worden.

Allerdings bezog sich die Freistellung nur auf die Dauer der Kündigungsfrist. Ab dem 16. April war der Arbeitnehmer daher verpflichtet, wieder zur Arbeit zu erscheinen. Da er das nicht tat, verfiel sein Vergütungsanspruch für die verbleibende Vertragslaufzeit bis Ende Mai.


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Time
1 Minuten

Die Zahl der Arbeitslosen ist zuletzt gestiegen. Zugleich fehlen in Deutschland vielerorts Fachkräfte. In drei Jahren dürften es einer Untersuchung zufolge noch weit mehr sein.

Time
5 Minuten

Plötzlich der Gedanke, das Gefühl: Ist es das jetzt, das Alter? Die Psychologie-Professorin Jana Nikitin verrät, wie aus dem Schreck ein Gewinn wird und neue Klarheit und Freiheit entstehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026