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Rechtsschutzversicherung: Nur ein Baustein ist steuerlich absetzbar

Wer die Beiträge für die Privat- oder Mietrechtsschutzversicherung absetzen möchte, wird wohl enttäuscht sein, sobald der Steuerbescheid ins Haus flattert. Ein anderer Baustein verspricht mehr Erfolg.

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Regenstauf (dpa/tmn/sth). Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und, und, und - wer für juristische Streitigkeiten gut versichert sein möchte, benötigt allerlei Rechtsschutzbausteine. Die Beiträge dafür können sich pro Jahr gut und gerne auf mehrere hundert Euro summieren. Da liegt die Frage nahe, ob sich die Kosten steuerlich geltend machen lassen. Die unbefriedigende Antwort: Es kommt darauf an. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin. 

Der Grund: Finanzämter erkennen die Kosten für die Rechtsschutzversicherung immer nur dann an, wenn berufliche Risiken und Einnahmequellen dadurch abgedeckt werden. Von den oben genannten Versicherungen ist das also nur bei der Berufsrechtsschutzversicherung der Fall. Sie springt ein, wenn es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommt - etwa wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung, einem unangemessenen Arbeitszeugnis oder ausbleibenden Lohnzahlungen. Die Beiträge für diese Versicherung tragen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einfach als Werbungskosten in die Anlage N der Steuererklärung ein.

Kombipakete können anteilig abgesetzt werden

Die Absicherung anderer Rechtsgebiete lässt sich der Lohi zufolge nicht von der Steuer absetzen, weil diese in der Regel das Privatleben betreffen. Ist der Berufsrechtsschutz Teil eines Kombipakets, können die Beiträge zumindest anteilig für den relevanten Baustein in der Steuererklärung eingetragen werden. Einige Anbieter weisen diesen Betrag von selbst separat auf der Beitragsrechnung aus. Falls nicht, sollten Versicherte beim Versicherer nachfragen. 

Übrigens: Auch all jene, die keine Berufsrechtsschutzversicherung haben, können juristische Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber steuerlich geltend machen. Denn auch die Kosten eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht stehen der Lohi zufolge in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis - und sind darum absetzbar.


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