Ihre-Vorsorge Logo

Den Verlust von Arbeitskraft und Einkommen richtig absichern

Warum beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur der Preis wichtig ist – und was Verbraucherschützer empfehlen.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann sitzt auf Schreibtisch von Frau in Großraumbüro. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

© Nicht definiert

München (tö). Millionen Arbeitnehmer haben noch immer keine Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl sie mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen müssen, wenn sie nach einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr arbeiten können. Dann hilft ihnen zwar die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese reicht aber oft nicht aus, um die Versorgungslücke vollständig auszugleichen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät deshalb, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen – wenn man noch gesund ist und die Beiträge für eine solche Police noch nicht so hoch sind.

Allerdings ist es nicht immer leicht, den passenden Vertrag zu finden. Ein Grund: Die Versicherer bewerten die gesundheitlichen Voraussetzungen, den ausgeübten Beruf oder das riskante Hobby unterschiedlich. „Bei gleichen Leistungen können die Beitragsunterschiede 100 Euro pro Monat ausmachen“, sagt Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Je nach Vertragsumfang kann man bei der Wahl des falschen Versicherers leicht einige Tausend Euro in den Sand setzen.“ Die Expertin rät deshalb, sowohl auf die Preise wie auch auf das Kleingedruckte zu schauen. Nur so erfahre man, was die Versicherungsleistung abdeckt und in welchen Fällen die Versicherung wirklich zahlt.

Die wichtigsten Tipps der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale empfiehlt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem auf diese Punkte zu achten: 

  • Die Rente wird gezahlt, wenn die oder der Versicherte im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kann.
  • Die Versicherung prüft nicht, ob man mit seinen Kenntnissen, Fähigkeiten oder Erfahrungen noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte.
  • Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate lang zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein wird oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
  • Die Rente wird ab dem ersten Tag dieses Sechs-Monats-Zeitraums auch rückwirkend gezahlt. Bei verspäteter Meldung wird die Rente mindestens drei Jahre lang rückwirkend gezahlt.
  • Während der Leistungsprüfung wird der Beitrag auf Wunsch gestundet. In dieser Zeit fällt es oft schwer die monatlichen Versicherungsbeiträge weiter zu zahlen.
  • Der Versicherer verzichtet darauf den Vertrag zu kündigen oder die Beiträge anzuheben, wenn sich später herausstellt, dass der Versicherte ohne Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat.
  • Der Vertrag gilt weltweit.
  • Bei einer befristeten Anerkennung verlangt der Versicherer nicht die Rückzahlung bereits gewährter Renten, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt war.

Weitere Informationen und einen Test mit Tarifübersichten bietet die Stiftung Warentest hier

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Der Iran-Krieg hat Tanken und Heizen erheblich verteuert. Mit der vom Staat verordneten Entlastung an Deutschlands Tankstellen ist es vorerst vorbei. Die Inflationsrate könnte noch weiter steigen.

Time
3 Minuten

Miete, Lebenshaltungskosten, Studienmaterial – ein Studium kostet Geld. Der Bankenverband gibt Empfehlungen, wie Studierende ihre Finanzen im Blick behalten.

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026