München (tö). Millionen Arbeitnehmer haben noch immer keine Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl sie mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen müssen, wenn sie nach einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr arbeiten können. Dann hilft ihnen zwar die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese reicht aber oft nicht aus, um die Versorgungslücke vollständig auszugleichen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät deshalb, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen – wenn man noch gesund ist und die Beiträge für eine solche Police noch nicht so hoch sind.
Allerdings ist es nicht immer leicht, den passenden Vertrag zu finden. Ein Grund: Die Versicherer bewerten die gesundheitlichen Voraussetzungen, den ausgeübten Beruf oder das riskante Hobby unterschiedlich. „Bei gleichen Leistungen können die Beitragsunterschiede 100 Euro pro Monat ausmachen“, sagt Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Je nach Vertragsumfang kann man bei der Wahl des falschen Versicherers leicht einige Tausend Euro in den Sand setzen.“ Die Expertin rät deshalb, sowohl auf die Preise wie auch auf das Kleingedruckte zu schauen. Nur so erfahre man, was die Versicherungsleistung abdeckt und in welchen Fällen die Versicherung wirklich zahlt.
Die wichtigsten Tipps der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale empfiehlt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem auf diese Punkte zu achten:
- Die Rente wird gezahlt, wenn die oder der Versicherte im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kann.
- Die Versicherung prüft nicht, ob man mit seinen Kenntnissen, Fähigkeiten oder Erfahrungen noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte.
- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate lang zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein wird oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
- Die Rente wird ab dem ersten Tag dieses Sechs-Monats-Zeitraums auch rückwirkend gezahlt. Bei verspäteter Meldung wird die Rente mindestens drei Jahre lang rückwirkend gezahlt.
- Während der Leistungsprüfung wird der Beitrag auf Wunsch gestundet. In dieser Zeit fällt es oft schwer die monatlichen Versicherungsbeiträge weiter zu zahlen.
- Der Versicherer verzichtet darauf den Vertrag zu kündigen oder die Beiträge anzuheben, wenn sich später herausstellt, dass der Versicherte ohne Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat.
- Der Vertrag gilt weltweit.
- Bei einer befristeten Anerkennung verlangt der Versicherer nicht die Rückzahlung bereits gewährter Renten, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt war.
Weitere Informationen und einen Test mit Tarifübersichten bietet die Stiftung Warentest hier.
