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Erwerbsminderungsrenten sind stärker gestiegen als Altersrenten

Reformen zeigen Wirkung: Was die Verbesserungen bei den Anrechnungszeiten Beziehern von Erwerbsminderungsrenten gebracht haben.

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Älteres Paar sitzt am Tisch mit Tablet-PC in der Hand

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München (tö). Gesetzliche Verbesserungen haben dazu geführt, dass die Erwerbsminderungsrenten binnen eines Jahrzehnts fast doppelt so stark gestiegen sind wie die Altersrenten. Dies zeigt eine Analyse von ihre-vorsorge.de. So lag der Zahlbetrag für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 2014 für Neurentnerinnen und Neurentner im Durchschnitt bei monatlich 628 Euro. Bis Ende 2024 kletterte der Betrag auf 1041 Euro im Monat. Das entspricht einem Anstieg von rund 66 Prozent. Zum Vergleich: Bei denjenigen, die erstmal eine Altersrente bezogen, stieg der durchschnittliche Zahlbetrag im gleichen Zeitraum von 805 Euro auf 1154 Euro – ein Plus von 43 Prozent. 

Bei den Zahlbeträgen handelt es sich um die ausgezahlte Rente nach Abzug von Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung, aber vor Steuern. Die Daten finden sich in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV), „Rentenversicherung in Zeitreihen 2025“

Armutsrisiko verringert

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) war mit dem Rentenpaket 2014 und mit einer Reform 2017 nachgebessert worden, vor allem bei den sogenannten Zurechnungszeiten: Dadurch werden Erwerbsgeminderte, die erstmals eine Rente bekommen, nun so gestellt, als hätten sie bis zum Erreichen des regulären Rentenalters mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Außerdem wirken sich Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr rentenmindernd aus. 

Vor den Reformen hatte sich das Niveau der Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) im Rentenzugang wenig bewegt. Vergleicht man 1993 mit 2014, sind die Auszahlungsbeträge der EM-Renten sogar von durchschnittlich 655 Euro auf 628 Euro pro Monat gesunken. Für EM-Rentnerinnen und EM-Rentner war das Risiko, in die Armut abzurutschen und auf die staatliche Grundsicherung angewiesen zu sein, deshalb besonders hoch – was letztlich zu den Reformen und den damit verbundenen überdurchschnittlich starken Erhöhungen der Erwerbsminderungsrenten geführt hat. 

Reformen zeigen Wirkung

Der sichtbare starke Anstieg der EM-Rente macht nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung deutlich, dass die Reformen bei den Erwerbsminderungsrenten gewirkt haben. Seit 2020 bewegen sich die Steigerungsraten bei den EM-Renten und den Altersrenten wieder gleichlaufend. Im Juli 2024 wurden nun auch Verbesserungen für Menschen eingeführt, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Sie bekommen einen Zuschlag zur Rente gezahlt. Dieser dürfte sich auf die EM-Renten weiter positiv auswirken, in den jüngsten Statistiken der DRV spiegelt sich dies jedoch noch nicht wider.

In Deutschland beziehen etwa 1,8 Millionen Menschen eine Rente wegen einer Erwerbsminderung, weil sie zu krank zum Arbeiten sind, etwa wegen einer chronischen Erkrankung oder nach einem schweren Unfall. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es, wenn Versicherte mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.

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