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Kindergrundsicherung: Was Familien wissen müssen

Nach langem Streit soll nun das Gesetz zur Kindergrundsicherung kommen. Wer wie davon profitiert.

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Eltern mit vier Kindern sitzen in einer Hüpfburg.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die Ampel-Koalition will mit der Einführung einer Kindergrundsicherung die Chancen für alle Kinder verbessern und Armut bekämpfen. Dafür sollen verschiedene staatliche Leistungen für Kinder und Familien mit Kindern gebündelt werden. Sozialverbände, Kinderschutz- und Familienorganisationen fordern das seit langem. Nach der Sommerpause sollen die Details für das Vorhaben nun vorgelegt werden.

Was ist die Kindergrundsicherung?

Bisher gibt es verschiedene Leistungen für Familien mit Kindern. Beispielsweise das monatliche Kindergeld oder den Kinderzuschlag für Menschen mit geringen Einkommen. Die Leistungen müssen aber teilweise bei verschiedenen Behörden auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden – oft ist Familien gar nicht bewusst, dass sie einen Anspruch haben.

Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums erreicht der Kinderzuschlag nur etwa jedes dritte anspruchsberechtigte Kind. Rechnerisch gehen demnach etwa 1,5 Millionen Kinder leer aus. Die neue Kindergrundsicherung soll dieses Chaos bündeln – und die staatlichen Leistungen für Kinder und Familien einfacher und übersichtlicher machen.

Und warum ist sich die Regierung bei dem Projekt nicht einig?

Wenn alle berechtigten Familien ihnen zustehende Leistungen auch erhalten, wird das mehr Geld kosten. Das ist weitgehend unstrittig. Darüber hinaus wollen aber vor allem die Grünen in der Ampel durchsetzen, dass Leistungen auch erhöht werden, um mehr gegen Kinderarmut im Land zu tun. Finanzminister Christian Lindner (FDP) pocht dagegen darauf, nach den teuren Corona- und Inflations-Entlastungspaketen die Staatsausgaben wieder stärker zu begrenzen und verweist auf bereits erfolgte Erhöhungen bei Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag.

Wie soll die Kindergrundsicherung aussehen?

Die Kindergrundsicherung soll zwei Bestandteile haben. Einen Garantiebetrag, der für alle Kinder gleich ist, unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen. Er soll mindestens die Höhe des jetzigen Kindergelds, also 250 Euro, betragen. Angedacht ist, dass Kinder, die erwachsen sind, aber noch studieren oder in der Ausbildung sind, diesen Garantiebetrag direkt bekommen. Der zweite Teil richtet sich dann nach dem Elterneinkommen und ist ein Zusatzbeitrag. Je weniger die Eltern verdienen, desto höher soll er ausfallen. 

Wie setzt sich der Zusatzbeitrag zusammen?

Der soll das bisherige Kinder-Bürgergeld ersetzen, also das, was Familien im Bürgergeldbezug monatlich für ihre Kinder bekommen. Auch der heutige Kinderzuschlag von maximal 250 Euro, der an Familien geht, die zwar kein Bürgergeld bekommen aber nur sehr wenig Einkommen haben, soll in diesem Zusatzbeitrag aufgehen. Das gilt auch für Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Damit werden Kinder aus ärmeren Familien finanziell bei Musikunterricht, Sportverein oder Klassenfahrten unterstützt. Mit der Kindergrundsicherung soll möglichst eine Anlaufstelle künftig dafür zuständig sein, dass Familien ihnen zustehende Leistungen unbürokratisch erhalten. 

Was heißt das praktisch?

Nach den bisherigen Plänen von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) soll dafür ein digitales Kindergrundsicherungsportal entstehen – also eine Seite, auf der alle Leistungen beantragt werden können. Über einen „Kindergrundsicherungs-Check“ sollen Familien außerdem aktiv darauf hingewiesen werden, dass sie möglicherweise Ansprüche auf weitere Zahlungen haben. Aus der bisherigen Holschuld der Bürger solle eine Bringschuld des Staates werden, so das Familienministerium. Die genaue Höhe der Zahlungen steht – siehe Finanzstreit – noch nicht fest. 

Und wann kommt die Kindergrundsicherung?

Die Einführung ist für 2025 geplant. Im Bundeskabinett soll das entsprechende Gesetz nach den Sommerferien auf den Weg gebracht werden. Dann wird klarer, wie das Projekt konkret ausgestaltet wird. Aber auch das ist nicht das letzte Wort. Wie bei jedem Gesetz wird auch darüber anschließend im Bundestag noch über weitere Details verhandelt, bevor es beschlossen wird.


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