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Kita zu: Eltern erhalten bis zu 2.016 Euro Entschädigung

Maßnahmenpaket für Familien: Wenn Eltern wegen Kinderbetreuung Verdienstausfälle erleiden, sollen sie vom Staat dafür entschädigt werden.

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Vater hält ein Baby auf dem Arm. Bild: IMAGO / Panthermedia / WavebreakmediaMicro

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Berlin (dpa). Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen nicht zur Arbeit können und finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, sollen vom Staat mit bis zu 2.016 Euro im Monat entschädigt werden. Die Regelung ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise, das am Montag vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde.

Ein entsprechender Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas soll demnach in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden. Die Entschädigung soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 67 Prozent des Nettoeinkommens betragen.

Entschädigung wird für maximal sechs Wochen gezahlt

In Frage kommen Eltern von Kindern bis 12 Jahren. Sie sollen das Geld für maximal sechs Wochen bekommen können. Der Höchstbetrag liege bei 2.016 Euro im Monat. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen keine anderweitige zumutbare Betreuung, zum Beispiel durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung in den Einrichtungen realisieren könnten. Großeltern zählten nicht dazu.

Keinen Anspruch auf Entschädigung sollen Erwerbstätige haben, die Kurzarbeitergeld bekommen oder die andere Möglichkeiten haben, „der Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernzubleiben“, zum Beispiel durch Abbau von Zeitguthaben.

Die Entschädigungsregelung soll bis zum Ende des Jahres gelten. Die Auszahlung der Gelder soll über die Arbeitgeber erfolgen, die sie bei den zuständigen Landesbehörden beantragen müssen.


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