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Koalition legt bei Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld nach

GroKo beschließt weitere milliardenschwere Hilfen für Kurzarbeiter, Arbeitslose, Gastronomie, Schulen und kleinere Unternehmen.

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Ordner Kurzarbeitergeld mit Münzen, Geldscheinen, Taschenrechner und einem Stift.

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Berlin (dpa/bdu). Mit neuen milliardenschweren Hilfen für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Schulen will die große Koalition die Folgen der Corona-Krise abmildern. Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden, zugleich wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Weitere Hilfen betreffen kleine und mittelständische Unternehmen, die Gastronomie und Schulen. Darauf verständigten sich am späten Mittwochabend die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin.

Mehr Kurzarbeitergeld

Die Koalitionsspitzen wollen das Kurzarbeitergeld anheben, und zwar gestaffelt. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen – längstens bis Ende 2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

Drei Monate länger Arbeitslosengeld

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll verlängert werden – und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre – vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.

Weitere Hilfen für Gastronomie, Schulen und Mittelstand

Gastronomie:
Die Mehrwertsteuer für Speisen wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.

Schulen:
Der Bund unterstützt Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro. Schulen sollen bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte gewähren können.

Kleine und mittelständische Unternehmen:
Absehbare Verluste für dieses Jahr sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.

Neue Hilfen kosten Milliarden

Walter-Borjans sprach von Kosten „oberhalb“ von 10 Milliarden Euro. Alleine die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie koste für ein Jahr bis zu 5 Milliarden, die Hilfen für die Liquidität der Firmen rund vier Milliarden Euro. Die Bundesregierung hatte bereits massive Hilfspakete für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer geschnürt. Dafür plant sie mit neuen Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro.

Wegen der Hilfspakete steigt Deutschlands Staatsverschuldung deutlich an. Das Finanzministerium rechnet damit, dass die Schuldenquote – also das Verhältnis der Schulden zur gesamten Wirtschaftsleistung – Ende des Jahres bei 75,25 Prozent liegen wird, wie aus dem Stabilitätsprogramm 2020 hervorgeht.

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