Berlin (dpa). Die leichteren Zugangsbedingungen für Kurzarbeit sollen bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Derzeit ist ein leichterer Zugang bis 30. September befristet.
Mit dem nun vorgesehenen Verlängerungsschritt soll es für Betriebe nun weiter reichen, wenn mindestens zehn Prozent ihrer Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Vor Corona waren es regulär mindestens ein Drittel. Zur Vermeidung der Kurzarbeit sollen die Beschäftigten nach wie vor keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.
Trübe Geschäftsaussichten
„Die weitere Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten ist mit großen Unwägbarkeiten verbunden“, stellt der Entwurf fest und verweist auf die anhaltende Corona-Pandemie und die Gasversorgung. „Die Geschäftserwartungen der Unternehmen für die nächsten Monate sind bereits äußerst pessimistisch.“ Die Unternehmen bräuchten weiter Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit, „um Entlassungen möglichst vermeiden zu können“.
Bereits vergangene Woche hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Verlängerung angekündigt. Die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten habe zwar von bis zu rund sechs Millionen in der Hochphase der Corona-Pandemie zuletzt stark abgenommen. Doch die Risiken etwa durch die Inflation, die hohen Energiepreise und durch stockende Lieferketten seien groß. Im Winter könne es zu einer „rezessiven Situation“ – also einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung – kommen.
