Düsseldorf (dpa). Für Kurzarbeit in Deutschland sollen bald wieder die Regeln gelten, die vor der Corona-Pandemie festgelegt waren. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld hat noch bis Ende Juni Bestand, soll dann aber nicht mehr verlängert werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der „Rheinischen Post“ (Samstag) zur Begründung: „Die wirtschaftliche Entwicklung und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sind aktuell besser, als wir das im Herbst erwarten konnten.“
Zunächst wegen der Corona-Folgen und dann wegen der Energiepreiskrise hatte Heil per Verordnung den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Der Anteil der Beschäftigten, der von Arbeitsausfall betroffen sein muss, bevor Kurzarbeit greifen kann, wurde gesenkt – von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent. Diese Regeländerung hatte Heil zuletzt im Dezember 2022 bis Ende Juni verlängert. Sie soll zur Jahresmitte nun wieder zurückgenommen werden. Betriebe können Kurzarbeitergeld dann wieder nach den alten Regeln beantragen.
„Wir haben heute zum Beispiel den höchsten Beschäftigungsstand, den die Bundesrepublik jemals hatte – trotz der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine“, sagte Heil. Jetzt sei Fachkräftesicherung das Thema. „Wir werden mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investieren. Gleichzeitig muss die Bundesagentur für Arbeit wieder Rücklagen für zukünftige Krisen bilden können.“
