In der Begründung heißt es, es gebe nach Ansicht der Bundesregierung trotz sinkender Corona-Zahlen und Impffortschritts weiterhin „Unsicherheiten“. Es gehe darum, „Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden“.
Vor allem finanziell stark belastete Unternehmen im Einzelhandel, in der Unterhaltungs-, Reise- und Tourismusbranche und im Hotel- und Gaststättengewerbe benötigten den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit auch noch über den 30. Juni 2021 hinaus, heißt es weiter. Heil hatte den Schritt bereits im Mai angekündigt und von Planungssicherheit für die Unternehmen gesprochen.
Regelung gilt bis Ende September
Konkret geht es bei den Regeln um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Die werden bislang bis zum 30. Juni zu 100 Prozent vom Staat übernommen. Die Regelung soll nun bis Ende September gelten. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein Drittel.
Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie ermitteln, wie viel die Bundesagentur für Arbeit als Ausfall für den entfallenen Lohn zahlt und welcher ungefähre Nettolohn sich daraus ergibt.
