Ihre-Vorsorge Logo

Lebensmittelverstöße sollen länger öffentlich bleiben

Über Grenzwert-Verstöße in Restaurants oder Lebensmittelbetrieben müssen die Behörden öffentlich informieren – aber für wie lange?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berlin (dpa). Amtliche Erkenntnisse zu Lebensmittelskandalen und Hygieneverstößen sollten aus Sicht von Verbraucherschützern deutlich länger publik gemacht werden als geplant.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Frist von sechs Monaten sei unzureichend, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme für den Bundestag. Nötig seien zwölf Monate.

Der Fall des Insektengifts Fipronil in Eiern, der 2017 seinen Höhepunkt hatte, wirke bis heute nach und zeige die Wichtigkeit einer möglichst langen Frist.

Foodwatch fordert Transparenzsystem zur Hygiene

Die Organisation Foodwatch forderte eine „Generalüberholung“ der Veröffentlichungspraxis. „Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, wie es um die Hygiene in Lebensmittelbetrieben bestellt ist“, sagte Geschäftsführer Martin Rücker der Deutschen Presse-Agentur.

Statt bloß eine Löschfrist für Behörden-Veröffentlichungen einzufügen, müsse ein Transparenzsystem kommen, das alle Kontrollergebnisse grundsätzlich öffentlich mache – nicht nur negative.

Ein solches auch in anderen Staaten erprobtes System könne eine Informationsbasis für Verbraucher schaffen und Rechtsverstöße reduzieren, heißt es in der Stellungnahme von Foodwatch für eine Anhörung im Agrarausschuss an diesem Montag.

Kabinett sieht eine Sechs-Monats-Frist vor

Das Kabinett hat Pläne von Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) auf den Weg gebracht, die eine Sechs-Monats-Frist vorsehen. Dies soll einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts nachkommen, das Veröffentlichungen mit Namen von Produkt und Hersteller gestattete, aber eine Regelung zur Dauer verlangte.

Klöckner sprach von einem „deutlichen Plus an Verbraucherschutz“. Die einheitliche Frist schaffe Rechtssicherheit für die zuständigen Länder. Ämter müssen über erhebliche Verstöße gegen Grenzwerte oder Hygienevorgaben informieren.

Dehoga warnt vor unkontrollierbarer Verbreitung im Internet

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnte vor einer unkontrollierbaren Verbreitung im Internet, die bisher aber nicht berücksichtigt worden sei. Je länger Informationen online veröffentlicht würden, desto wahrscheinlicher seien Speicherungen und Kopien auch auf anderen Webseiten und sozialen Netzwerken.

Dies könne eine Prangerwirkung mit „verheerenden Folgen“ für Betriebe bis hin zur Existenzvernichtung haben. Sollte es trotzdem eine Frist geben, dürfe sie maximal einen Monat betragen, um das Risiko zu senken.

Weitere Informationen

www.bmel.de
Ministerium zu Kabinettsbeschluss

www.bundesverfassungsgericht.de
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

www.bundestag.de
Stellungnahmen für Bundestags-Anhörung

www.gesetze-im-internet.de
Vorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch § 40, Abs. 1a

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Kein Alkohol mehr an Bahnhöfen und die Uhren werden wieder umgestellt: Der neue Monat bringt Änderungen in verschiedenen Bereichen vom Garten bis zur Vorsorge.

Time
3 Minuten

Nach den jüngsten Landtagswahlen wollten Kanzler Merz und die Union eigentlich Tempo bei den angekündigten Sozialreformen machen. Bei der Pflege hakt es nun allerdings gewaltig.

Time
3 Minuten

Kommt sie früher oder später? Die geplante Pflegereform wird zu einem neuen großen Streitpunkt zwischen Union und SPD. Die Pflegekassen warnen vor den Folgen eines Reformstopps.

Time
2 Minuten

Wer sich das Wohnen nicht mehr leisten kann, kann einen staatlichen Zuschuss bekommen. Wie haben sich Haushalte und Ausgaben im vergangenen Jahr entwickelt?

Time
2 Minuten

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Time
2 Minuten

Eine Frau fordert das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege. Das Gericht spricht ihr zwar mehr Geld zu, aber nicht so viel wie ihr Kollege verdient. Das ist die Begründung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026