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Mehr Geld für bedürftige Kinder und Studenten

Das Studenten-Bafög, das Bildungs- und Teilhabepaket für Schulkinder und weitere Leistungen werden zum heutigen 1. August reformiert.

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Mutter und Kind spielen auf dem Boden mit Bauklötzen. Bild: IMAGO / YAY Images / alenkasm

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Berlin (dpa). Bildung soll in Deutschland nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb gibt es verschiedene staatliche Förderungen wie das Bafög für Studenten oder das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket für Schulkinder. Beide Maßnahmen sowie die Förderung von Flüchtlingen werden ab heute reformiert.

BILDUNGSPAKET: Für Kinder in Hartz-IV-Familien und Geringverdiener-Haushalten gibt es mehr Geld: Statt 100 Euro werden 150 Euro pro Schuljahr gezahlt, um etwa Schulranzen, Hefte oder Lernsoftware anzuschaffen. Ebenso steigt der monatliche Zuschuss für Sportverein oder Musikschule von 10 auf 15 Euro. Zudem werden alle Eltern, die Hartz IV, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, von Kita-Gebühren befreit. Mittagessen in der Schule und Fahrkarten für Bus oder Bahn sind für sie künftig auch kostenlos - der Eigenanteil, der bisher gezahlt werden musste, fällt weg. Darüber hinaus werden Nachhilfestunden künftig auch dann gefördert, wenn die Kinder noch nicht akut vom Sitzenbleiben bedroht sind. Von diesen Maßnahmen sollen bis zu vier Millionen Kinder profitieren, in deren Familien das Geld knapp ist.

BAFÖG: Studenten und Schüler aus Geringverdiener-Familien bekommen für ihre Ausbildung mehr staatliche Unterstützung. So steigt der Förderhöchstbetrag von 735 auf 853 Euro im Monat. Der im Höchstbetrag enthaltene Wohnzuschlag für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern leben, steigt von 250 auf 325 Euro. Um sieben Prozent steigen zudem die Freibeträge für das Einkommen der Eltern, das über die Bafög-Berechtigung entscheidet. Dadurch sollen mehr junge Menschen gefördert werden können als bisher. Erleichtert wird darüber hinaus die Rückzahlung der Fördersumme, die bei einem Studium grundsätzlich zur Hälfte als Darlehen gewährt wird. Parallel zum Bafög steigt auch die Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis.

ZUWANDERUNG: Mehr Flüchtlinge als bisher dürfen an berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen. Sprach- und Integrationskurse stehen jetzt auch Asylbewerbern offen, bei denen unklar ist, ob sie langfristig in Deutschland bleiben dürfen - allerdings nur, wenn die Betroffenen vor dem 1. August eingereist sind und seit mindestens drei Monaten geduldet werden. Zudem werden die Sprachkurse auch für andere Gruppen von Ausländern geöffnet, die bisher davon ausgeschlossen waren.


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