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Mehr Kinderkrankentage für Eltern: noch viele Fragen offen

Kinderkrankengeld: Eltern dürfen in diesem Jahr bis zu 40 Tage freinehmen. Auch für Kinderbetreuung aufgrund von Corona-Beschränkungen.

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Berlin (dpa). Nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Verdoppelung der Kinderkrankentage für Eltern in diesem Jahr wegen der Einschränkung an Schulen und Kitas, bleiben zunächst viele praktische Fragen offen. „Wir werden zeitnah einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorlegen“, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums am Donnerstag auf Nachfrage zu den Details der geplanten Regelung.

Kinderkrankentage werden verdoppelt

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Dienstag vereinbart, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von 10 auf 20 zu erhöhen, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Eltern sollen die Krankentage ausdrücklich auch nehmen können, wenn ihre Kinder nicht krank sind, sondern wegen eingeschränkten Schul- und Kitabetriebs zu Hause bleiben müssen.

Kidnerkrankengeld auch für Kinderbetreuung wegen Corona-Beschränkungen

Laut Familienministerin Franziska Giffey (SPD) soll das auch gelten, wenn die Einrichtung gar nicht komplett geschlossen ist, Eltern aber der Bitte nachkommen, ihre Kinder zu Hause zu lassen. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

GKV erwartet staatliche Finanzierung der Neuregelung

Beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hieß es am Donnerstag auf Nachfrage, man warte aktuell auf Regelungen aus dem Gesundheitsministerium. Bisher lägen keine weiteren Informationen zu den Plänen vor. Man gehe aber davon aus, dass die staatliche Maßnahme im Rahmen der Pandemiebekämpfung auch staatlich finanziert werde.

Einzelheiten zu Anspruch und Abwicklung noch unklar

Offen sind viele Fragen, etwa, über welche Bescheinigung die Kinderkrankentage abgewickelt werden, wenn es gar nicht um eine Krankschreibung geht oder ob nur die zusätzlichen Krankentage für Kita- und Schuleinschränkungen gedacht sind oder alle. Unklar ist auch, ob privatversicherte Eltern einen Anspruch bekommen und ob die Regelung auch für die Eltern gelten soll, die im Homeoffice arbeiten.

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