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Mehr Kurzarbeitergeld und längeres Arbeitslosengeld

Der Bundestag hat eine ganze Reihe weiterer Corona-Maßnahmen beschlossen. Vor allem beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld und in der Pflege.

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Portikus des Reichstagsgebäudes in Berlin. Bild: IMAGO / imagebroker

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Berlin (dpa). Mehr Corona-Tests, ein Extra-Bonus für Pflegekräfte, höheres Kurzarbeitergeld: Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen, um Folgen der Pandemie für Millionen Menschen abzufedern. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sollen auch für zu Hause betreute Pflegebedürftige, für pflegende Angehörige und für Arbeitslose Erleichterungen kommen. Der Bundesrat muss den Gesetzespaketen noch zustimmen. Die Neuerungen im Überblick:

Kurzarbeitergeld

Wer länger in Kurzarbeit muss, soll stärker vor Lohneinbußen bewahrt werden. Bisher gibt es 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Künftig sollen es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent oder 77 Prozent sein - ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Gezählt wird rückwirkend ab März.

Wer also seitdem auf mindestens 50 Prozent Kurzarbeit war, soll ab Juli mehr Geld bekommen, die zweite Erhöhungsstufe würde dann ab Oktober greifen. Die Regelung läuft aber auch Ende des Jahres wieder aus.

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden zudem vom 1. Mai bis 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.

Arbeitslosengeld

Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Verlängerung beim Arbeitslosengeld kostet die Bundesagentur für Arbeit zusammen zusätzliche gut 2,6 Milliarden Euro.

Pflegebonus

Beschäftigte in der Altenpflege sollen in diesem Jahr eine gestaffelte Prämie von bis zu 1.000 Euro bekommen. Die Höhe richtet sich nach Funktion und Arbeitszeit. Die Kosten werden mit rund einer Milliarde Euro veranschlagt. Länder oder Arbeitgeber können den Bonus auf bis zu 1.500 Euro aufstocken, die steuerfrei bleiben würden. Mehrere Länder haben es schon angekündigt. Spahn nannte am Donnerstag Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen.

Unterstützung in der Pflege

Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für Arbeitnehmer, die kurzfristig Angehörigen pflegen müssen, wird bis Ende September 20 statt 10 Tage lang gezahlt. Das Recht, wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie nicht zur Arbeit zu gehen, wird ebenso auf 20 Tage verlängert.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die daheim betreut werden, sollen zudem den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für bestimmte Aufwendungen gedacht ist, befristet auch flexibler einsetzen können. Nicht in Anspruch genommenes Geld soll länger angespart werden können.

Testen und Melden

Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen soll mehr getestet werden, zum Beispiel in Pflegeheimen. Außerdem sollen Tests auf Kassenkosten nicht mehr nur bei begründetem Verdacht gemacht werden können, sondern auch symptomunabhängig.

Um ein besseres Lagebild zu bekommen, müssen Labore und Ärzte den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle melden – sondern auch negative Testergebnisse. Die bundesweit 375 Gesundheitsämter bekommen insgesamt 50 Millionen Euro vor allem für eine bessere digitale Ausstattung.

Grippe-Vorsorge

Für die kommende Grippesaison 2020/2021 soll eine größere Reserve an Impfstoff für die übliche Influenza eingeplant werden. Das soll verhindern, dass eine große Grippewelle mit der Behandlung von Corona-Patienten in den Kliniken zusammentrifft.

Privatpatienten

Die Krise könnte viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Sie sollen einfacher – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in den Ursprungstarif zurückwechseln können.


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