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Mehr Schutz für Betriebsräte und Beschäftigte im Homeoffice

Der Bundestag hat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Was das Gesetz im Einzelnen bringt.

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Menschenmenge strömt auf ein Paragraf-Zeichen zu.

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Berlin (dpa). Beschäftigte im Homeoffice sollen in Deutschland künftig mehr Rechte und Mitsprache haben. So sollen Betriebsräte künftig bei Geräten und Geld fürs Homeoffice stärker mitreden dürfen. Dort werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Unfällen auf dem Weg zur Kita des Kindes auch von der Unfallversicherung geschützt – anders als heute. Das beschloss der Bundestag am Freitag mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Generell soll das Gesetz die Bildung von Betriebsräten erleichtern.

Für das Gesetz stimmten die Abgeordneten der Koalition und der Grünen. Die Linke enthielt sich. AfD und FDP stimmten dagegen. Die Gewerkschaften begrüßten das Gesetz im Grundsatz. Der Bundesrat muss sich noch abschließend damit befassen.

Mobiles Arbeiten

Betriebsräte sollen beim Homeoffice mitbestimmen können – etwa wenn es um die Erfassung der Arbeitszeit, um die Ausrüstung mit Geräten oder das Entgelt des Arbeitgebers für die Nutzung privaten Wohnraums geht. Das könnte für Millionen Beschäftigte wichtig werden, wenn in den Betrieben nach dem pandemiebedingten Homeoffice Regeln für die Zukunft aufgestellt werden. Mit dem Gesetz soll Betriebsräten auch erleichtert werden, ihre Sitzungen per Video oder Telefonkonferenz abzuhalten.

Versicherungsschutz bei Unfällen

Mit dem Gesetz wurde eine bessere Absicherung von Beschäftigten im Homeoffice bei Unfällen beschlossen. Ausgeweitet wird der Versicherungsschutz auf dem Weg im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang. Auch soll es Versicherungsschutz für Unfälle auf Wegen geben, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen, zum Beispiel zur Kita.

Gründung von Betriebsräten

Um die Mitbestimmung zu stärken, wird Kündigungsschutz bei der Anbahnung von Betriebsräten verbessert: Wer die Errichtung eines solche Gremiums vorbereitet, darf nicht gekündigt werden – außer betriebsbedingt. Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke bemängelte deshalb, der Kündigungsschutz sei zu schwach. In kleinen Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen für einen Betriebsrat keine Stützunterschriften mehr erforderlich sein. Künftig sollen Beschäftigte schon ab 16 Jahren ihren Betriebsrat wählen können.


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