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Mieter müssen nicht alle Kleinreparaturen selbst zahlen

Vermieter können Mietern die Übernahme von kleinen Reparaturen auferlegen – doch das muss im Mietvertrag genau festgelegt sein.

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Berlin (dpa/tmn). Grundsätzlich sind Vermieter für die Instandhaltung einer Wohnung oder eines Hauses verantwortlich. Allerdings können sie ihren Mietern die Übernahme von kleineren Reparaturen auferlegen – mit einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag, erklärt die Stiftung Warentest.

Höchstgrenzen für die Kostenbeteiligung

Wie viel Mieter maximal zahlen müssen, ist nicht einheitlich festgelegt: Einige Gerichte sehen die Obergrenze bei 75 Euro pro Reparatur, andere bei 100 Euro oder sogar 120 Euro. Wichtig: Im Mietvertrag muss nicht nur die Einzelgrenze, sondern auch eine Höchstgrenze genannt sein. Acht Prozent der jährlichen Miete ohne Nebenkosten gelten als angemessen. Fehlen die Grenzen im Vertrag, müssen Mieter nichts zahlen.

Was der Vermieter grundsätzlich übernehmen muss

Generell müssen sie nicht für sämtliche Kosten aufkommen. Reparaturen an Strom-, Wasser- und Gasleitungen oder einer Therme gehen immer zu Lasten des Vermieters. Zahlen müssen Mieter bei Gegenständen, deren Zustand und Lebensdauer sie durch eine pflegliche Behandlung beeinflussen können. Das sind zum Beispiel die Griffe von Wasserhähnen, Lichtschalter und Türklinken.

Weitere Informationen

www.test.de
Infos der Stiftung Warentest

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