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Mindestlohn stärker gestiegen als die Preise

Eine neue Studie zeigt, wie stark Geringverdiener von der gesetzlichen Lohnuntergrenze profitiert haben.

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Hand mit Stift zeigt auf ein Finanzchart mit Preisentwicklung und ansteigenden Münzstapeln.

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München (tö). Gute Nachricht für Geringverdiener: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist seit seiner Einführung im Januar 2015 stärker gestiegen als die Tariflöhne. Auch die vorübergehend hohe Inflation wurde durch die stetigen Erhöhungen der gesetzlichen Lohnuntergrenze mehr als ausgeglichen. Dies geht aus einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. 

So war die Kaufkraft des Mindestlohns im September 2023 um 11,6 Prozent höher als bei der Einführung im Januar 2015. Die Tariflöhne haben seitdem 3,8 Prozent an realem Wert verloren.  „Mindestlohnbeziehende können sich heute bei gleicher Arbeitszeit mehr leisten als noch bei der Einführung 2015“, sagte IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. Durch die Erhöhung des Mindestlohns habe sich die Kaufkraft von Geringverdienenden zuletzt deutlich verbessert. Dies gilt laut IAB auch, wenn man berücksichtigt, dass Geringverdienende von der Inflation stärker betroffen sind als Besserverdienende, etwa weil Niedriglohnbezieher einen größeren Anteil ihres Einkommens für besonders stark verteuerte Lebensmittel ausgeben müssen. 

Mindestlohn steigt real, Tariflohn fällt

Nach den Berechnungen des Instituts hatten bis Januar 2022 die Tariflöhne stärker zugelegt als der Mindestlohn. Berücksichtigt man die Teuerungsrate, stiegen die Tariflöhne demnach real seit der Einführung der Lohnuntergrenze bis Anfang 2022 um 3,7 Prozent, der Mindestlohn legte lediglich um 2,2 Prozent zu. Seitdem hat sich das Blatt aber gewendet. Der Mindestlohn stieg real deutlich, während die Tariflöhne real sanken. Die IAB-Experten führen dies vor allem auf die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zurück. 

Normalerweise wird die gesetzliche Lohnuntergrenze angepasst auf Grund einer Empfehlung der Mindestlohnkommission. Diese soll sich an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren. Die Ampel-Koalition hatte allerdings den Mindestlohn einmalig per Gesetz zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben. Hätte man sich nur an der Entwicklung der Tariflöhne orientiert, hätte die Gruppe der Mindestlohn-Bezieher laut IAB deutliche Kaufkraftverluste hinnehmen müssen. 

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